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#1
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Guten Tag,
ich habe folgenden Fall zu diskutieren, besser gesagt, für folgenden Umstand um Rat zu bitten: Ich beziehe seit Ende 2006 ALG2-Leistungen, bin allein erziehender Vater einer achtjährigen Tochter, die zusammen mit mir in unserer 2Raumwohnung in Berlin-Kreuzberg lebt und werde im Februar an einer von der ARGE finanzierten Umschulung teilnehmen. Nun will ich zusammen mit meiner Freundin eine neue Wohnung beziehen (3-4 Zimmer) - meine Freundin ist bedingt von der ARGE abhängig; sie ist selbstständige Dramaturgin, erhält momentan Existenzgelder und es kommt jeweils auf ihre Projektaufträge an, ob sie ALG2-Leistungen bezieht oder nicht. Meine Fragen..., ob sie tatsächlich auch für den Unterhalt meiner Tochter verantwortlich gemacht werden kann? ..., was für Schwierigkeiten mit der ARGE zu erwarten sind? ..., mit welchen Abzügen ich vom Regelsatz zu rechen habe, wenn wir offiziell eine Lebenspartnerschaft angeben? ..., wo ich mich detailliert zu dieser Problematik in Berlin beraten lassen kann? Für Antworten zu diesem Thema bin ich sehr dankbar. Mit freundlichen Grüßen. |
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#2
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Hallo,
es ist leider richtig, das ihr als eine BG gewertet werdet wenn ihr zusammen zieht. Die Tochter ist Teil dieser. Die Unterhaltsansprüche an die Mutter bleiben aber trotzdem bestehen. Was euch als BG zusteht und wann mit Abzügen zu rechnen ist, könnt ihr ausrechnen. 611€ Regelsatz für 2 Erwachsene 205€ für deine Tochter zuzüglich der Mietkosten und einem Freibetrag deiner Freundin wegen einer Erwerbstätigkeit Da deine Freundin freiberuflich tätig ist, können auch Ausgaben (Büro, Benzinkosten, Werbemateriall etc) geltend gemacht werden. |
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