Probleme Auszug Eltern Hartz 4

  • Hallo liebe Leute,


    ich hab da mal eine kleine, aber wichtige Frage. Meine Eltern beziehen Hartz 4 und ich bin Student und somit aus ihrer Bedarfsgemeinschaft raus.
    Ich möchte eine eigene WOHNUNG anmieten, als Rückzugsort, da ich mir diese durchaus leisten kann, aber meine Eltern sollen davon nicht unbedingt was mitbekommen, zumal ich dann sowieso größtenteils bei Ihnen bin. (Vater ist schwer krank und braucht Hilfe, außerdem sind beide sehr konservativ und wollen keinen Auszug).
    Ich brauche allerdings einen Raum für mich und frage mich, ob ich das dem Jobcenter mitteilen muss, bzw. meine Eltern oder ob die es sonst wie rauskriegen und es ein Problem darstellt, zumal meine Eltern für mich ja sowieso kein Geld erhalten.
    Ich bin gespannt auf hilfreiche Antworten.


    Liebe Grüße
    Jo

  • Bedarfsgemeinschaft: Kommt darauf an. Dein Alter: Unter 25 oder bereits darüber? Deckst du deinen Lebensunterhalt selbst? (Bafög, KiG, Wohngeld) ?


    Daß du als Student aus dem ALG II Bezug ausgeschlossen bist, ist hinsichtlich der Frage BG irrelevant. Die Frage, ob du dazugehörst, hängt von den Antworten auf o.g. Fragen ab.


    Dein Auszug ist auf jedem Fall mitzuteilen. Dafür gibt es eine Veränderungsmitteilung (VÄM). Klare Sache, denn dadurch wird ja die Wohnung der Eltern nur noch durch sie selbst bewohnt. Das ist relevant für die KDU. Nämlich u.U. könnte es sein, daß die Grenzen der Angemessenheitskriterien überschritten werden. Sprich die Wohnung ist für 2 Personen dann zu teuer oder eben im Preis nicht mehr "angemessen".


    Mußt du selber mal an Hand Miete, Kommune prüfen. Gibt dafür eine amtliche Richtssatzsammlung.


    http://www.harald-thome.de/oertliche-richtlinien.html


    Aber auf jeden Fall per VÄM dem JC deinen Auszug melden. Ganz wichtig.

    :) Seht die Vögel unter dem Himmel an: sie säen nicht, sie ernten nicht, sie sammeln nicht in die Scheunen; und euer himmlischer Vater ernährt sie doch. Seid ihr denn nicht viel mehr als sie? Die Bibel NT Matth. 6, 26 :cool:

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  • Was soll das denn? Du willst eine eigene Wohnung, bist aber letzten Endes trotzdem bei deinen Eltern? Darfst du keine Freundin mit nach Hause bringen? Meinst du das mit der Aussage, dass eine Eltern so konservativ sind? Kann doch nicht dein Ernst sein. Wenn du ausziehst, kann es sein, dass die Wohnung für deine Eltern nicht mehr angemessen ist und sie entweder sich was angemessenes suchen müssen oder aber einen Untermieter mit aufnehmen. Mitteilen musst du das auf alle Fälle.

  • Ja, das ist eben eine der Fragen (neben Alter), wie groß die Wohnung ist. Natürlich spielt damit auch die Kostenfrage eine Rolle. Sowohl die Angemessenheit der elterlichen Wohnung für die Eltern, als auch die Kosten der zusätzlichen Wohnung. Und damit natürlich die Frage der Finanzierung der Unterkunft.


    Grundsätzlich ist aber das Anliegen, als Student ein eigenes Zimmer auch außerhalb der elterlichen Wohnung zu haben, nicht zu verurteilen. Vielleicht wollen die Eltern auf Grund der Krankheit weniger Rummel in der Wohnung.


    Mit "konservativ" ist sicher gemeint, daß die Eltern an Althergebrachtem hängen, in ihrer vertrauten Umgebung bleiben wollen und darum ein Umzug für sie nicht in Frage kommt. "Alte Bäume" verpflanzt man nicht.


    Daß TE seinen möglichen Auszug, wenn er denn vollzogen wird, dem JC zu melden hat, ist ja schon geklärt.

    :) Seht die Vögel unter dem Himmel an: sie säen nicht, sie ernten nicht, sie sammeln nicht in die Scheunen; und euer himmlischer Vater ernährt sie doch. Seid ihr denn nicht viel mehr als sie? Die Bibel NT Matth. 6, 26 :cool:

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