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Probleme mit der Übernahme der Umzugskosten

 
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  #1  
Alt 04.07.2008, 00:54
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Registriert seit: 14.02.2008
Beiträge: 2
Standard Probleme mit der Übernahme der Umzugskosten

Hallo und guten Abend an Alle hier,
mein Problem mit der ARGE ist Folgendes:
1. Wurde mir nahegelegt ich sollte meine Wohnung wechseln da sie 1. Zu groß und 2. Zu teuer sei.
2. Unabhängig von der Aufforderung der ARGE hat mir meine Vermieterin fristgerecht zum 30.03.08 die Wohnung nach 12 Jahren zwecks Eigenbedarf gekündigt.

Nach langer Wohnungssuche habe ich nun endlich eine passende Wohnung gefunden. Die Wohnung befindet sich aber nicht in Saarbrücken, sondern in einem anderen Landkreis im Saarland.
Nun habe ich einen Fehler gemacht, ich habe die Wohnung angemietet und den Mietvertrag ohne Zustimmung der ARGE unterschrieben. Der zweite Fehler, ich habe mich am neuen Wohnort angemeldet und einen neuen Leistungsantrag gestellt. Die ARGE in Saarbrücken teilte mir heute mündlich mit: Zitat des Sachbearbeiters: Er würde in Saarbrücken die Akte schließen und ihn ginge das nichts mehr an und sie würden den Umzug nicht bezahlen.
Ich habe nun zwei Wohnungen die Neue ist leer und die Miete wird ab dem 1.07. übernommen! Die alte Wohnung ist noch bestückt mit meinem Hausstand und die Miete läuft weiter.
Die ARGE am neuen Wohnort will den Umzug auch nicht finanzieren.
Kann mir jemand sagen wie ich aus diesem Desaster wieder hinausfinde?
Für eure Bemühungen bedanke ich mich im Voraus
MfG aramissb
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  #2  
Alt 18.07.2008, 17:32
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Registriert seit: 10.07.2008
Beiträge: 489
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problem ist wirklich, dass antrag vor dem umzug gestellt werden muss udn nun der alte wohnort nicht mehr zuständig ist
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  #3  
Alt 24.07.2008, 11:38
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Registriert seit: 16.10.2007
Beiträge: 6
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Hallo , ich habe eine Frage bezüglich der Umzugskosten,

hab alles soweit beantragt auch ne genehmigung von meinem alten Sb fuer den Umzug bekommen, Mietverrtag unterschrieben muss jetzt in der neuen Region Hartz4 beantragen,

da ich nun zum 1.8 umziehe ist meine frage kann ich noch einen antrag auf umzugskosten stellen?
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  #4  
Alt 24.07.2008, 12:24
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 21.07.2006
Beiträge: 548
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Hallo Bensen,

wenn alle Voraussetzungen für den Umzug gegeben sind, unter anderem eben auch die Genehmigung (und zwar schriftlich) spricht nichts dagegen einen Antrag auf Umzugskosten zu stellen. Dieser Antrag ist bei der Behörde zu stellen, wo du dich bis zu dem Zeitpunkt des Umzugs tatsächlich aufgehalten hast.
In aller Regel werden 2 bis 3 der Kostenvoranschläge von Umzugsfirmen zu Vorlage verlangt.

LG
Kätzchen
__________________
Rechtlicher Hinweis Die von mir getätigten Aussagen und Auskünfte entsprechen meiner persönlichen Meinungen sowie Kenntnissen und stellen keine gesetzliche oder verbindliche Rechtsberatung dar!
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