Rückforderung der Mietkaution

  • Hallo. Ich war seit 2006 beim Jobcenter, seit 01.10.2012 bekomme ich EU Rente (gesundheitliche Gründe). Das Jobcenter hatte Ende 2006 die Kaution für meine derzeitige Wohnung übernommen, per Darlehensvertrag.


    Wegen Grundsicherung bin ich jetzt auch beim Sozialamt, die Rente reicht ja nicht.


    Nun will das Jobcenter die Kaution wieder und es ist schon eine Mahnung. Angeblich wurde ich schon angeschrieben, was definitiv nicht der Fall ist. Da sind schon 2 x 3,50€ Mahngebühr dabei, was mir völlig unklar ist.


    Ich hab das Gefühl, da läuft was schief. Weil 1. kam das Darlehen für die Kaution vom Jobcenter und damit dem Land Berlin, steht auch so auf dem Briefkopf und 2. bin ich ja nun auch immer noch beim Land Berlin, aber dem Sozialamt. Ich stehe nicht einen Cent anders da, als mit Hartz 4. Dann steht im Darlehensvertrag was von "Rückzahlung bei Auszug...".


    Was wäre denn hier korrekt?

  • Rückzahlung steht an bei Auszug, Veränderung der wirtschaftlichen Verhältnisse und Ende des Leistungsbezugs. Ich würde an Deiner Stelle mit diesem Schreiben beim neuen ( SGB XII ) Träger hingehen, das Darlehen dort aufnehmen und an das Jobcenter zurückzahlen lassen.
    Bei der ganzen Sache ist der richtige aktuelle Topf wichtig, auch wenn überall oben Berlin steht.

  • Danke. Ja, ich werde damit zum Sozialamt. Ich lese aber gerade die derzeitigen Bestimmungen vom Land Berlin (Jobcenter) dazu.


    Zitat

    "Sollten Sie jedoch vor Auszug aus der Wohnung eigene Einkünfte beziehen und nicht mehr hilfebedürftig sein, muss das Darlehen selbst zurückgezahlt werden. Sprechen Sie ggf. rechtzeitig mit Ihrem JobCenter über die Höhe der Tilgungsraten."


    Im Prinzip trifft ja nichts davon zu, weil ich ziehe nicht um und hilfebedürftig bin ich weiterhin. Die EU Rente ist ja auch befristet. Vielleicht bin ich ja ab 01.01.2015 wieder beim Jobcenter. Und nun übernimmt vielleicht das Sozialamt das Darlehen und dann wieder in 2 Jahren das Jobcenter? Tut mir leid, aber das ist albern. Aber ok, nächste Woche Sozialamt.

  • Nein das ist nicht albern. Die Zinsen aus der Kaution beim möglichen Ende des Mietverhältnisses müssen unter Jobcenter und Sozialamt "gerecht" aufgeteilt werden. Sollte die Kaution nicht komplett zurück fließen, weil z. B. irgend eine ( Nach-) Zahlung noch fehlt, so wirst du von der "richtigen" Stelle angeschrieben. Da Du keine "Arbeitsmarktrente" bekommst ( sonst wäre für die Aufstockung das Jobcenter weiter zuständig ), sondern die EU-Rente nur wegen Krankheit, tippe ich mal das in 2 Jahren kein Wechsel stattfindet. 3 x befristet auf 3 Jahre, dann unbefristet. Bei unverändert schlechter Gesundheit.

  • Zum tieferen Studium von Details eignet sich: www.harald-thome.de örtliche Richtlinien anklicken, dann z.B. Berlin anwählen.
    Viel Erfolg !!!
    Ansonsten empfehle ich noch eine lückenlose Kontenklärung des Rentenversicherungsverlaufs für maximale Rente.

  • Was für eine maximale Rente? Die ist maximal und ohne Kontenklärung bekommt man auch keine Rente. Egal, ob Altersrente oder EU Rente. Und welche Details soll ich studieren? Ich hab einen Darlehensvertrag mit dem Jobcenter in Sachen Mietkaution und in dem Vertrag steht: "Rückzahlung bei Wohnungswechsel oder Wegfall der Bedürftigkeit". Und daran hat sich nichts geändert, es gab lediglich eine Verschiebung. Bisher Jobcenter, nun Sozialamt. Und daran wird sich wegen 440€ Rente im Monat auch nichts ändern, allein die Wohnkosten belaufen sich schon auf ca. 400€.


    Ich war die letzten Jahre im Behindertenbereich des Jobcenters, die wissen, ich hab nun EU Rente und die haben sogar den Rentenbescheid mit der Rentenhöhe. Mir da nun ne Mahnung über 639€ zu schicken ist wieder typisch, weil wie immer weiß die rechte Hand dort nicht, was die linke macht.

  • Du hast ja schon Hinweise bekommen, die in die richtige Richtung weisen könnten...


    Was mich interessiert, hast Du denn mal beim Jobcenter selbst nachgefragt, was es mit der Darlehenskündigung auf sich hat? Die selbst sollten Dir da am besten Auskunft geben können... Sehr wahrscheinlich auch besser, als hier im Forum. Selbiges in Ehren, aber ich habe hier auch widersprüchlichste Ansagen zu einem eigentlich ganz klaren Sachverhalt bekommen.


    Was den Text im Darlehensvertrag angeht ist hier übrigens der richtige Fall eingetreten. In Bezug auf das Jobcenter bist Du nicht mehr bedürftig (da ja eben eine andere Stelle nun zuständig ist). Also am besten JC kontaktieren, Situation erklären und gemeinsam Lösung finden...

  • An den TE : Wurde Dir die Kaution denn als zinsloses Darlehen gewährt, für das Dir raten von Deinen Leistungen einbehalten wurden? Weil dann sollte das Darlehen mittlerweile getilgt sein.


    Ist bei meinem Partner und mir auch so, von den ursprünglich etwas über 800€ sind nach ca. nem Jahr nur noch reund die Hälfte übrig. Ich kann mir nicht vorstellen, dass das JC da später noch die Hände für aufhält.

  • Ja, es ist ein zinsloses Darlehen, was auch laut Darlehnsvertrag zur Zahlung der Mietkaution gedacht ist. Es ist 6 Jahre alt und wegen 6 Jahre Hartz 4 wurde es bisher gestundet, d.h., es wird nichts zurückgezahlt.


    Die Sache hat sich aber nach einem 2 Minuten Telefonat heute mit der Inkasso Stelle des JC erledigt. Es ist genau so, wie ich es anfangs schon dachte. Da wird überhaupt nichts hin und her geschoben vom JC zum Sozialamt. Und ja, scheinbar wußte wieder mal die rechte Hand nicht, was die linke macht. Auch wenn ich raus bin beim JC, ich bin ebenso bedürftig wie zu Hartz 4 Zeiten, nur nun beim Sozialamt.


    Das Darlehen bleibt weiterhin beim JC und es wird auch weiterhin gestundet, zumindest so lange der Rentenbescheid läuft, also erstmal bis 31.12.2014. Die Unterlagen hat das JC eh da, machen muss ich nichts, nur den Bescheid vom Sozialamt sollte ich noch hin faxen, was ich erledigt hab. Wenn die Rente verlängert wird, wieder Bescheid faxen, weiterhin Stundung.


    Ich hatte am Telefon das Gefühl, die Frau vom Inkasso wunderte sich, warum ich überhaupt so eine Mahnung bekam.


    Erledigt sie Sache. :)