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#1
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Hallo!!
Ich bin jetzt Schwanger (19 jahre) und bin mitten in meiner Ausbildung und brauche nun eine wohnung!! Steht mir nun eine Wohnung zu,denn meine Mutter bezieht Harzt4..ich möchte auch nicht meine mutter mit dem Kind später belasten???Bitte Hilft mir bitte!! danke Heidi |
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#2
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Hallo,
dir steht eine eigene Wohnung für dich und das Kind zu, ihr bildet ausserdem egal ob du mit deiner Mutter zusammenlebst eine eigene BG. |
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#3
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Salle:
Wieso soll schmuck-mode nicht zur BG der Mutter gehören? Wo steht das? schmuck-mode ist unverheiratet, unter 25 und wohnt mit der Mutter zusammen. Hier § 7 Abs. 3 SGB 2: (3) Zur Bedarfsgemeinschaft gehören 1. die erwerbsfähigen Hilfebedürftigen, 2. die im Haushalt lebenden Eltern oder der im Haushalt lebende Elternteil eines unverheirateten erwerbsfähigen Kindes, welches das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, und der im Haushalt lebende Partner dieses Elternteils, 3. als Partner der erwerbsfähigen Hilfebedürftigen a) der nicht dauernd getrennt lebende Ehegatte, b) der nicht dauernd getrennt lebende Lebenspartner, c) eine Person, die mit dem erwerbsfähigen Hilfebedürftigen in einem gemeinsamen Haushalt so zusammenlebt, dass nach verständiger Würdigung der wechselseitige Wille anzunehmen ist, Verantwortung füreinander zu tragen und füreinander einzustehen, 4. die dem Haushalt angehörenden unverheirateten Kinder der in den Nummern 1 bis 3 genannten Personen, wenn sie das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, soweit sie die Leistungen zur Sicherung ihres Lebensunterhalts nicht aus eigenem Einkommen oder Vermögen beschaffen können. |
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#4
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also steht mir eine wohnung zu ok!!!
welche grösse der wohnung würde mir den von der zimmer zahl zustehen??weil es sein kann das es zwillinge werden? |
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#5
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@ nataly
Schmuck-mode wird Mutter. Eine eigene Wohnung steht ihr also zu. Ob dem Antrag auf eine eigene Wohnung bereits vor der Geburt oder nach der Geburt stattgegeben wird, hängt von der zuständigen Arge ab. Also bildet schmuck-mode eine eigene BG sobald der Umzug gestattet wurde oder spätestens wenn das Kind auf der Welt ist!!! Dir stehen mit dem Kind bis zu 60m² zu. |
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#6
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"Schmuck-mode wird Mutter.
Eine eigene Wohnung steht ihr also zu." Salle: Wo steht das, dass ihr eine eigene Wohnung zusteht, wenn sie Mutter wird (oder ist)? |
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#7
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Hallo,
Nur noch in Ausnahmefällen muss ein Umzug und eine eigene Wohnung finanziert werden. Ein solcher Fall liegt dann vor, wenn der Umzug aufgrund der Eingliederung in den Arbeitsmarkt erforderlich ist oder der Leistungsempfänger aus sozialen Gründen nicht mehr bei seinen Eltern wohnen kann. In diesem Falle liegr ein sozialer Grund vor, da Eltern nicht verpflichtet sind, auch ihre Enkelkinder aufzunehmen. |
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#8
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Ich sehe in Schwangerschaft und Geburt keinen schwerwiegenden sozialen Grund zum Auszug aus der elterlichen Wohnung. Aber wenn es die Arge so sieht, ist es ok.
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#9
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Auch der Deutsche Verein für öffentliche und Private Fürsorge teilt deine Auffassung:
http://www.masfg.rlp.de/Arbeit/Argen...ht/DV37-06.pdf |
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#10
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ich soll bei méinen eltern bleiben ich habe eine kleine schwester einen Bruder und meine mutter in einer 4 raum wohnung meine mutter schläft schon jetzt in der wohnstube weil kein platz ist..und dann noch ein klein kind *lächerlich* schuldigung aber das is einfach so
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