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#1
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Hallo Hallo,
wir wollten mal wissen, wenn man eine ausbildung macht und schwanger wird, ab wann übernimmt das Amt die kosten für eine größere Wohnungen ... danke. |
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#2
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Soviel ich weiß erst wenn das Kind da ist.
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#3
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Aber die einrichtung muss doch dasein bevor das Kind kommt oder?
muss doch ein Zimmer eingerichtet werden oder? |
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#4
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Naja, das was ein Saügling so braucht kannst Du normalerweise in jeder Wohnung im Schlafzimmer unterbringen. In den ersten Wochen hast Du einen Säugling sowieso meist bei Dir. Nicht im eigenen Zimmer des Kindes... ich hätte für meine Tochter in den ersten Monaten kein eigenes Zimmer gebraucht... Wiege stand sowieso meist neben meinem Bett oder im Wohnzimmer...
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#5
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Ich wohne noch bei meinen Eltern.
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#6
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Hallo,
das ist von Amt zu Amt unterschiedlich, ausschlaggebend ist aber auf jeden Fall die momentane Wohnsituation Wie Laetitia bereits schrieb ist ein eigens Zimmer für einen Säugling nicht unbedingt erforderlich. Einfach einen Antrag stellen. |
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#7
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mein problem ist vielmehr das ich zurzeit noch in einem Arbeitsverhältnis bin und das Amt sicherlich erst dann für mich zuständig ist,wenn dieser vorbei ist...
finde es nur schwierig mit kind bei den eltern zu leben. |
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#8
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Hallo,
wie lange dauert das Arbeitsverhältnis denn noch an? |
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#9
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bis September 08!
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#10
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Hallo,
bis Sep 08 wirst du nicht arbeiten können, weil du bereits im Mutterschutz bist bzw. das Kind auf der Welt ist. Du wirst also erst wenn du im Mutterschutz bist einen Antrag auf ALG2 stellen können. Ob bereits vorher für einen Umzug ALG2 Leistungen zugestanden werden, liegt im Ermessen des SB, ist aber sehr unwahrscheinlich. |
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