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#1
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Hallo, ich bin allein erziehend mit 4 Kindern im Alter von 12, 15, 17 und 21. Ich gehe einer Teilzeittätigkeit nach und beziehe ALG II zur Aufstockung. Mein Ältester möchte einen Job annehmen. Frage: Wird dieses Geld dann komplett meinem Einkommen hinzu gerechnet oder kann er zumindest einen Teil des Geldes behalten ohne dass es der Bedarfsgemeinschaft hinzugefügt wird?
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#2
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Hallo Brigitte !
Der Freibetrag soll 100€ betragen, anrechnungsfrei! Der Rest wird anteilig gerechnet! hier im forum stand letztens das jedem Mitglied der Bedarfsgemeinschaft dieser Freibetrag zusteht, mir ist nur bekannt das der Freibetrag gänzlich für die Bedarfsgemeinschaft gilt. Du kannst das ja auf der ARGE noch mal genauer hinterfragen, kann sein das dies unterschiedlich gehandhabt wird. Gruß |
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