Sohn über 25 wohnt bei Eltern, ALG I läuft aus, wie weiter

  • Hallo miteinander,


    auf meine Frau und mich wird demnächst ein Problem zukommen, zu dem ich bis jetzt noch keine wirkliche Lösung gefunden habe, weshalb ich es nun hier probiere:


    Mein Sohn (28) wohnt seit Anfang diesen Jahres wieder bei uns. Meine Frau und ich bewohnen ein kleines Reihenhaus, welches uns gehört, und unser Sohn hatte vor dem Wiedereinzug in einer anderen Stadt gearbeitet bzw. gelernt. Ende letzten Jahres wurde ihm dort gekündigt. Mit ein wenig hin und her fand er hier wieder eine neue Arbeit und zog vorübergehend erst mal wieder bei uns ein, mit der Absicht sich hier eine eigene Wohnung zu suchen. Leider wurde ihm auch die neue Arbeit wieder gekündigt und so wohnt er nun immernoch bei uns und Ende Juni diesen Jahres läuft sein ALG I aus (er hatte nur noch einen Teilanspruch).


    Nun stellen wir uns die Frage, wie es weiter geht, wenn er bis Ende des Monats keine neue Arbeit findet:
    - Hat er Anspruch auf ALG II wenn er bei uns wohnen bleibt. Wir haben beide ein Einkommen. Zählt dies mit oder stellt er eine eigene Bedarfsgemeinschaft dar? Müssen wir für Ihn aufkommen obwohl er schon 28 ist?
    - Darf er sich unter diesen Umständen eine eigene Wohnung suchen oder wird es da Probleme mit dem Amt geben?
    - Sollten wir einen Mietvertrag mit ihm abschließen, sofern er doch bei uns wohnen bleibt? Im Moment gibt er uns jeden Monat 200,- € für Miete incl. Nebenkosten. Dies kann er sich aber nach dem Ende von ALG I nicht mehr leisten, da er dann kein Einkommen mehr hat.
    - Falls er kein ALG II bekommt, hätte er dann Anspruch auf Wohngeld?
    - Was ist mit der Krankenversicherung? Wer bezahlt diese oder müssten wir dafür aufkommen?


    Vielen Dank schon mal. Ich hoffe ihr könnt uns weiter helfen.


    Sven

  • macht mal einen angemessenen Mietvertrag mit eurem Sohn. Eine fiktive Kaltmiete plus 1/3 der Nebenkosten inkl. Heizung. Dann kann er Hartz4 beantragen und ist auch weiterhin krankenversichert. Allerdings müsstet ihr die Mieteinnahmen dem Finanzamt als steuerpflichtiges Einkommen melden. Zudem sollten die Mietzahlungen dem Jobcenter gegenüber transparent dargestellt sein, also am besten per Banküberweisung.

  • Dabei aber auf die Angemessenheitskriterien achten.


    Zur Beachtung: Es muss dann aber auch die Miet- Zahlung an euch nachgewiesen werden. Da wird das JC sicher Banknachweise fordern. Einkünfte aus Vermietung dem FA erklären ist klar.


    ALG II- Anspruch für ihn besteht. Darüber ist er Krankenversichert. ALG II setzt sich zusammen aus Regelleistung und KDU (Kosten der Unterkunft).

    :) Seht die Vögel unter dem Himmel an: sie säen nicht, sie ernten nicht, sie sammeln nicht in die Scheunen; und euer himmlischer Vater ernährt sie doch. Seid ihr denn nicht viel mehr als sie? Die Bibel NT Matth. 6, 26 :cool: