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#1
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Guten Tag,
ich arbeite in einem Krankenhaussozialdienst und bitte um Beratung für meine Beratung: Eine Frau wurde aufgefordert, aus ihrer Wohnung auszuziehen, weil sie zu teuer sei. (450?) Es ist eine Sozialwohnung. Darf sie an ihren Sohn untervermieten? Kann sie mit ärztlichem Attest die 6Monatsfrist ggf. verlängern? Lakshmi |
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#2
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Hallo,Lakshmi
ich sehe hier keine Schwierigkeiten, warum die Mutter hier nicht an ihren Sohn untermieten dürfte, es sei denn es gäbe diesbezüglich für Sozialwohnungen eindeutige Vorschriften. Diese sind mir aber nicht geläufig. Wenn sie hier an ihren Sohn untervermieten möchte. so fällt das Ganze unter die Aufnahme von Familienangehörigen, die eigentlich keiner vermieterseitigen Zustimmung bedarf. Trotzdem würde auch ich hier anraten, das beim Vermieter eine schriftliche Erlaubnis zur Untervermietung eingeholt wird. Hast du schon prüfen können, ob die Wohnung tatsächlich zu teuer ist? Wo wohnt die Frau denn? Wie groß ist die Wohnung? Mir liegen einige Richtlinien zu den KdU vor, vielleicht ist ja diese Stadt auch dabei, kann gern mal nachschauen. Auch wenn die Frau zum Umzug schriftlich aufgefordert wurde, muss es nicht zwangsläufig dazu kommen das sie dort raus muss. Vermietbare Wohnungen liegen ja in der Regel bei Preisen oberhalb des Mietspiegels. Dadurch ist es schon mal schwierig in dem gefordertem Zeitraum eine angemessene Wohnung zu finden. Laut Gesetzesregelung sollen unangemessene Mieten solange übernommen werden, wie es dem Hilfebedürftigen nicht möglich ist die Kosten zu senken. Wenn es Ihr also trotz intensiver Bemühungen nicht gelingt, in den sechs Monaten die Kosten zu senken ( durch Untervermietung oder einer billigeren Wohnung) müssen ihr die tatsächlichen Kdu weiter übernommen werden. Wurde ihr denn in dem Schreiben mitgeteilt, in welcher Form sie Nachweise erbringen muss/kann, das sie sich um die Senkung der KdU bemüht? Sprich durch einen eventuellen Wohnungssuchnachweis? Wenn nicht sollte dahingehend nochmal beim zuständigem SB nachgehackt werden. Ebenfalls sollte hier nachgefragt werden, wieviel Nachweise sie zu erbringen hat. Der Nachweis sollte beinhalten, auf welche Wohnung sie sich beworben hat, wann sie sie besichtigt hat, mit wem sie gesprochen hat (Name des Vermieters), die Kosten, eventuell sollte sie auch die Ablehnungsgründe aufführen. Also alles das was sie tut, um der Aufforderung zur Senkung der KdU nachzugehen, sollte Sie protokollieren...........wichtig. "Kann sie mit ärztlichem Attest die 6Monatsfrist ggf. verlängern?" Könnte möglich sein. Es kann aber auch passieren, das das Amt dieses Attest nicht anerkennt. Ich hoffe ich konnte etwas weiterhelfen. Öiebe Grüße Kätzchen
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Rechtlicher Hinweis Die von mir getätigten Aussagen und Auskünfte entsprechen meiner persönlichen Meinungen sowie Kenntnissen und stellen keine gesetzliche oder verbindliche Rechtsberatung dar! www.sozialer-brennpunkt.de |
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#3
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Hallo Kätzchen,
ganz herzlichen Dank für die ausführliche Antwort! Da ich nur an 2x 3Stunden diese Arbeit mache und keine Einarbeitung hatte, bin ich über jede Unterstützung sehr froh. Die Fragen, die es noch zu klären gibt, konnte ich nur noch weitergeben, da die Patientin inzwischen entlassen wurde. Viele Grüße, Lakshmi |
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