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sperre????

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  #1  
Alt 05.05.2009, 12:24
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Beiträge: 6
Standard sperre????

hallo wer kann mir meine frage beantworten.habe eine sperre meiner hartz4 leistungen bekommen.
selbst meine miete und meinen strom wurde nicht direkt überwiesen also auch gesperrt.habe schon angerufen war auch schon da aber ich bekomme keine ausführliche antwort warum das so ist.ich soll abwarten.meine frage ist nun können die einfach die miete sperren oder nur die unterhaltsleistungen,weil habe kinder und wenn die meine miete nicht zahlen wer weiss wie lange der vermieter das duldet.weiss jemand z.b. an wen mann sich wenden kann in solchen fällen?mein antrag läuft eigentlich noch bis ende juli.habe alle papiere die noch fehlten fristgerecht eingereicht.das problem hatte ich im februar schon mal und dann lief es bis jetzt nun fängt es wieder an.
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  #2  
Alt 05.05.2009, 14:02
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Registriert seit: 27.07.2008
Beiträge: 439
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Wenn du keinen Bescheid über die Sperre bekommen hast, ist das rechtswidrig. Geh am besten direkt morgen nochmal hin und verlange direkt den Teamleiter oder den Chef der ARGE. Lass dich dann nicht abwimmeln und gehe erst wieder raus, wenn du schriftlich hast, warum du gesperrt worden bist, und Geld oder zumindest LEbensmittelgutscheine bekommen hast, um deine Kinder zu versorgen.

Wenn du dann einen schriftlichen Bescheid in der Hand hast, kannst du Widerspruch einlegen und gleichzeitig beantragen, dass die Sperre aufgehoben wird, bis über den Widerspruch entschieden ist.

Ach ja, und wenn die Sperre nicht direkt wieder aufgehoben wird, solltest du direkt mit deinem Vermieter reden und ihm die Situation erklären. Kommt immer besser als wenn einfach kein Geld kommt.

Liebe Grüße und viel Glück,
Jana
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  #3  
Alt 05.05.2009, 15:49
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Beiträge: 4.501
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Wenn du dir nichts hast zu Schulden kommen lassen dann brauchst du auch nicht abzuwarten.Was denken die sich denn in der ARGE.Also nichts wie hin und eine Erklärung verlangen.
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  #4  
Alt 05.05.2009, 22:50
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Beiträge: 1.023
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gegen bescheid widerspruch erheben und antrag auf anordnung der aufschiebenden wirkung stellen. ist anordnung nciht alsbald erfolgt, eilverfahren beim sozialgericht einleiten
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  #5  
Alt 06.05.2009, 20:01
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Registriert seit: 05.02.2009
Beiträge: 6
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danke für eure antworten weiss warum ich die sperre habe und zwar weil ich mit jemandem zusammen ein konto habe aber schon seit über 2 jahren und jetzt machen die ärger,da ich kein eigenes konto habe und sie mir auch keinen scheck mehr geben wollten sollte ich ein konto angeben und da habe ich das von einem freund angegeben.Ich bin umgezogen und habe die arge gewechselt und nun ist das problem ,bei der alten stelle war das kein problem,weiss auch nicht was das alles soll,da sagt die eine stelle okay und die andere macht theater.
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