Sperre des Hartz4?

  • Halo ich bin neu bei euch und hab folgendes Probem:



    Ich habe einen Folgeantrag gestellt, aber vergessen eine Probeberechnung des Wohnunsamtes bei zu fügen, welches ich " Wochen später nachholte.
    Ich lebe mit meinen Sohn allein, und ich habe seid dem nachreichen welches 3 Wochen her ist nichts mehr von der Arge gehört, die natürlich keine kosten bis jetzt zahlt, mein Vermieter sitzt mir im nacken da 2 Mietrückstände mitterweile aufgekommen sind.
    Meine frage ist das überhaupt von der Arge zulässig das die die miete aussetzen?
    Und dürfen die mich am telefon vertrösten das die keine vorsprachen termine haben und mir mitteilen ich hätte mich eher drum kümmern solen, nun sollt ich mich gedulden?
    So lansam hab ich angst das mir dem nächst die fristose kündigung der wohnung droht
    lieben gruß nadine

  • Elfchen, was ist denn bitte die "Proberechnung des Wohnungsamtes"? Und ein bissl Einsicht wäre auch nicht schlecht. Du fragst jetzt, ob die dich vertrösten dürfen und so weiter, aber hättest du nicht wirklich eher deine Unterlagen einreichen können? Und natürlich sitzt dir jetzt dann der Vermieter im Nacken, weil du nicht zahlst.


    Geh` zur Arge, erkläre deine Situation und zeige ein wenig Einsicht, ohne gleich anzugreifen und zu fragen, "ob die "das" dürfen". Vielleicht kommst du so schneller zum Ziel. Man muss ab und zu auch mal "vor der eigenen Haustüre kehren", wenn man weiß, dass man Mitschuld trägt.


    Ein anderes Thema ist, dass die nach Einreichung von Anträgen und Unterlagen (sofern du das nachweisen kannst) nur einen Zeitrahmen von 10 Tagen zur Bearbeitung haben. Näheres erfährst du bei der für dich zuständigen Hotline, die dir auch den Eingang der von dir eingerichten Unterlagen anhand der zu deinem Vorgang gemachten Eingaben bestätigen kann.

  • @ Elfchen - nun Versäumnisse kannst und solltest Du nur einem Anlasten, Dir selbst!
    Ich halte Dir zugute das man nicht alle Gesetze und Bestimmungen kennen kann, aber der Folgeantrag geht in der Regel 4-6 Wochen vor Ablauf der Leistungen ein. Mindestens einen Monat bekommst Du also noch ALG II bevor die Lesitungen eingestellt werden.


    Das mit der Mietvberechnung hat doch nichts mit der Weiterbewilligung zu tun und selbst wenn das auf eurer ARGE im Bezug steht, wie kann es da zu Rückstanden bei der Miete kommen?


    Sicher eie Monatsmiete wäre am Ende des Regelbezugsmonats fällig gewesen und eine weitere eben mit der Zahlung des Folgemonats diese müsste aber nach 3 wöchiger Verspätung immer noch zahlbar sein da Datum der Antragstellung gilt, nicht die Abgabe der volltständigen Berechnungsgrundlagen.


    Geh doch einfach mal zur ARGE und bitte um Vorschuss - denn sonst wundern die sich wie Du so über die Runden kommst, und dann unterstellt man Dir alles mögliche!


    Kühlschrank ist leer, Kind ist krank vor Hunger ect.- sollst mal sehen wie schnel der Sachbearbeiter(-in) dann werden und wenn nicht gibts noch das Jugendamt. Wenn Du nicht reagierst oder sagen wir nur resignierst bekommste wohl möglich aus der Richtung auch bald Probleme.


    Fragen kostet nichtsund wenn Du im Gespräch mit dem Sachbearbeiter dann den Gedanken "Arschloch" hegts - denk es Dir nur und sag Dir innerlich "...Du mich auch!"!


    Damit kommste vielleicht einfacher durch die Psycho-Folter des 4.Reiches (ach entschuldigung unser Bundesrepublk Deutschland) ....gilt nur für unsere Bürokratenscheisser die hier auch ihr Bestes geben!


    Oder wie ich immer sage: "... wenn ich schon nichts anständiges geworden bin, dann wenigstens ein anständiger Volksverhetzer!!!!!



    Gruss