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Trennung Umzug welche Rechte habe ich

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  #1  
Alt 26.08.2006, 19:15
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Beiträge: 1
Standard Trennung Umzug welche Rechte habe ich

Hallo brauche dringend euren Rat!
Möchte mich von meinem Lebensgefährten trennen. Habe drei Kinder 2*14 und eine 3 Jahre alt. War in den letzten jahren nicht berufstätig und wir sind eine Bedarfsgemeinschaft. Habe ich jetzt ein Anrecht auf einen Umzug in eine Wohnung und von welcher Seite werde ich unterstützt. Ich möchte mir wieder einen Job suchen und möchte deshalb wieder in die Stadt. Was muss ich tun? jamo
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  #2  
Alt 20.11.2007, 23:12
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Registriert seit: 20.11.2007
Beiträge: 3
Standard

Hallo moja,

es tut mir leid wenn ich einfach hier so "reinplatze", aber ich bin auch neu und kenn mich hier nicht aus im Forum. Irgentwie bin ich hier bei Deinem Beitrag gelandet.

Also ich stecke fast in der gleichen Situation wie Du...

mein Mann hat mich verlassen und ich möchte mit meinen 3 Kindern ( 10j, 5j, und 9 mon) in eine andere Stadt ziehen, weil meine Familie und Freunde alle dort wohnen und weil ich einen Job gefunden habe wo ich ab Februar 2008 anfangen soll.

Also soweit man mir bei der ARGE gesagt hat, muss man um umziehen zu können Arbeit nachweisen, ansonsten bekommt man keine Umzugs-Notwendigkeits-Bescheinigung, die man der neuen ARGE ( die dann ja für einen zuständig wäre)
vorlegen muss!
Ich finds beschissen um ehrlich zu sein, aber lass dich mal auf Diskusionen ein mit denen...da schmeissen die dich glatt raus!

Als alleinerziehende Mutter von 3 Kindern hat man ja nich genug Probleme...die müssen ja einem noch Steine in den Weg legen!!!

Ich hoffe hier findet sich Jemand der uns weiterhelfen kann zu diesem Thema...

Ich wünsch Dir viel Glück
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  #3  
Alt 21.11.2007, 11:31
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Beiträge: 1.307
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Hallo,

@tonja, in deinem Falle dürfte dies doch kein Problem darstellen wenn du bereits eine Stelle vorzuweisen hast.

@moja
du hast Anspruch auf eine eigene Wohnung und auf ergänzende ALG2 Leistungen.
Wie hoch dies sein werden, hängt vom Einkommen des Kindsvater ab und ob du über Vermögenswerte verfügst.
Es ist schon richtig was Tonja sagt, einem Umzug in eine andere Stadt wird nur unter gewissen Voraussetzungen stattgegeben.
Dies hat nichts mit Schikane zu tun, sondern soll verhindern das gewisse Leute auf Staatskosten eine Deutschlandstädtereise unternehmen.

Du solltest versuchen, dir einen Job in der Stadt zu suchen und damit einen Umzug zu begründen.

Viel Glück
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  #4  
Alt 21.11.2007, 13:37
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Beiträge: 3
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Hallo Salle,

doch! es stellt trotzdem ein Problem dar.
Ich war heute dort und die sagten mir dass die nur zustimmen wenn ich eine Vollzeitstelle nachzuweisen habe.

Leider habe ich nur einen Aushilfsjob für Vormittags gefunden, da ich ja noch ein 9 Monate altes Baby habe, das ich nur vormittags bei meiner Familie unterbringen kann.

Die Sachbearbeiterin sagte aber noch zu mir, dass ich trotzdem eine Wohnung anmieten könnte in der neuen Stadt. Wenn die Mietkosten im Rahmen sind würde mir die ARGE trotz fehlender Notwendigkeits-Bescheinigung die Mietkosten übernehmen....

Ich weiß jetzt auch nicht mehr was ich glauben soll und was nicht.
Es ist sehr schwierig immer hin und her, von Amt zu Amt zu rennen wenn man 3 Kinder hat.
Wenn wenigstens alle ARGE´s einem das gleiche sagen würden, dann wüßte man zu 100% was man machen muss.
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  #5  
Alt 21.11.2007, 14:08
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Beiträge: 1.307
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Hallo,

ja, die Stelle muss schon sozialversicherungspflichtig sein und eine deutliche finanzielle Verbesserung darstellen.
Es ist doch super wenn deine SB einem Umzug trotzdem zustimmen würde, lasse dir das aber schriftlich bescheinigen und dann ab auf Wohnungssuche.

Viel Glück
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  #6  
Alt 21.11.2007, 19:17
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Beiträge: 3
Unglücklich

Zitat:
Zitat von Salle Beitrag anzeigen
Hallo,

ja, die Stelle muss schon sozialversicherungspflichtig sein und eine deutliche finanzielle Verbesserung darstellen.
Es ist doch super wenn deine SB einem Umzug trotzdem zustimmen würde, lasse dir das aber schriftlich bescheinigen und dann ab auf Wohnungssuche.

Viel Glück
neiiiiiiiiiiiiin....du hast mich falsch verstanden....

pass auf jetzt wirds kompliziert:
die jetzige für mich zuständige ARGE sagt zu mir dass ich mit einem Mietangebot zu der "neuen" Arge in der anderen Stadt gehen soll und dass die mir die Miete, sobald sie im Rahmen liegt, übernehmen müssen.
Die "neue" ARGE aber sagt mir, dass die OHNE diese Notwendigkeitsbescheinigung ( ich hasse dieses Wort) mir nicht weiterhelfen können.

Blickst Du da noch durch, oder qualmt Dir schon der Schädel???
Tjaaaa....wie ist das aber wenn ich einen Mietvertrag unterschreibe ohne deren "Einverständniss"???
Übernehmen die dann die Kosten? Ich mein die können mich doch nicht auf die Strasse setzen mit meinen 3 Kindern???
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  #7  
Alt 21.11.2007, 20:28
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Beiträge: 1.307
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Hallo,

dann ist deine SB leider nicht aufgeklärt über die Umstände die einen Umzug in eine andere Stadt rechtfertigen.
Ob dir Sanktionen drohen bei einem ungenehmigtem Umzug in eine andere Stadt liegt an der Arbeitsweise der Arge.
Doch in jedem Falle, kannst du erst Leistungen bei der neuen Arge beantragen sobald du dort gemeldet bist.
Es handelt sich dann um einen Neuantrag mit einer erheblichen Bearbeitungszeit.
Du kannst also davon ausgehen, das du dein Geld die erste Zeit nicht pünktlich auf dem Konto haben wirst.
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