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#1
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Hallo
ich trenne mich von meinen Partner, die Arge weiß bescheid.. Habe Montag einen termin zur abgabe des Umzugsantrags und ALG2 antrags Sie würden mir eine Wohung+Kaution bezahlen.. Habe denen auh gesagt das ich keinerlei Möbel habe und das die Möbel in der wohnung wo ich noch wohne alle meinen ex gehören. Er muss dies Nachweisen dann bekomm ich wohl auch eine erstausstatung. Meine Frage kann mir jemand sagen wieviel das ungfähr sein könnte? Das einzigste was ich habe ist ein Büroschrank und ein Tisch das wars. Habe auch eine tochter von 2 jahren aber ihr zimmer habe ich bezahlt also das nehme ich mit. Wie lange dauert so ein umzugsantrag und wann könnte ich evtl hier ausziehen. Ich muss so schnell wie möglich hier raus... |
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#2
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Hallo!
Frag auch nach einem Renovierungszuschuss und ob die ARGE die Miete und Kaution an den Vermieter direkt überweisen würde, das geht nämlich und entlastet Dich wenn dort etwas schiewf läuft, was ja oft genug passiert. Auuserdem spart das Kontogebühren und Rennerei! Manche ARGE verlangt 3 Umzugsangebote, das ist viel Lauferei und manche Umzugsunternehmen machen Kostenvoranschläge nur gegen ziemlich fette Gebühren! können schon mal 50 € sein. Wenn Du Bekannte hast die Dir helfen gibt's zwar nicht viel, ca. 0,06 € pro km und eventuell eine Grundpauschale für die Anhängeranmietung oder den Kleintransporter. Das Geld für die Erstausstattung ist von ARGE zu ARGE unterschiedlich geregelt, hängt von allem möglichen ab- aber der Staat hat eh keine Kohle, daher kannman dazu nix konkretes aussagen. Mach Dir eine Liste was ansteht, und hake ab was man Dir z.B. über Caritative Einrichtungen anbieten kann Waschmaschine, E-Herd Kühlschrank alll das notieren egal wie logisch das erscheint, was Du nachher vergessen hast kannste dann nicht mehr ansprechen! Gardinen, Lampen,Teppich einfach alles vormerken. Der Renovierungszuschuss ist nicht nur für neue Tapeten oder Farbe, eventuell wird ein Bodenbelag benötigt oder ein neueres Türschloss. Entscheiden könnten die über den Antrag innerhalb von 20 Minuten nur das wird voraussichtlich nicht passieren, wäre wohl eher die Ausnahme. Geh von 2 - 4 Wochen aus! Die Frage ist nicht wann Du ausziehen kannst denn Übergangsweise gibt es Alternativen wenn es für Dich bei Deinem Noch-Mann z.B. zu gefährlich wäre,sondern wann Du den neuen Wohnsitz in Bezug nehmen kannst! Hoffe das hilft Dir weiter! Gruß |
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#3
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Zitat:
Als Hartz IV-Empfänger dagegen steht man schon mit einem Bein im Knast, wenn man unwissentlich 3,50 € zuviel an Leistungen bezogen hat und die nicht sofort zurückzahlt. Dieser Staat ist krank. Sehr krank. |
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