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Trennung vom Partner - weiter Hartz IV oder zurück zu Eltern?

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  #1  
Alt 27.12.2008, 23:19
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Beiträge: 439
Standard Trennung vom Partner - weiter Hartz IV oder zurück zu Eltern?

Hallo liebe Forengemeinde,

bin bei meiner Suche leider nicht fündig geworden, also hier meine Situation:

Habe mich gerade von meinem Verlobten getrennt. Wir sind Anfang Oktober erst in eine größere Wohnung (64 qm) gezogen, die nicht komplett übernommen wird, da sie 21 EUR zu teuer ist. Bisher haben wir beide Hartz IV erhalten, da wir eine BG waren. Er wird auch weiterhin den Anspruch haben, da er 29 Jahre ist, aber ich bin erst 21

Bin jetzt erstmal für ein paar Tage zurück zu meinen Eltern gezogen, um meine Situation neu zu ordnen, allerdings kommen jetzt einige Fragen auf mich zu:

1) Wir mussten einen Verzicht auf unser Kündigungsrecht für die ersten 12 Monate unterschreiben, die gemeinsame Wohnung könnte also ordentlich erst zum 30.9.2009 gekündigt werden. Wenn aber einer von uns auszieht, ist die Wohnung für den anderen viel zu groß und es müssten ca. 200 EUR aus den RL selbst gezahlt werden. Kann man unter diesen Umständen entweder außerordentlich mit Dreimonatsfrist kündigen, oder kann man mit der ARGE eventuell reden, dass die Miete bis Ende September weiterhin in bisheriger Höhe gezahlt wird, da man nicht kündigen kann???

2) Da ich bisher mit meinem Partner zusammengelebt habe, habe ich auch Hartz IV bekommen. Jetzt weiß ich aber nicht, ob die ARGE mich weiterhin unterstützen muss oder ob ich trotz abgeschlossener Ausbildung und zwischenzeitlichem Hartz IV-Bezug wieder zurück zu meinen Eltern ziehen muss (bin im März ausgezogen, als ich kurzzeitig Arbeit hatte, und mein ehemaliges Kinderzimmer ist inzwischen natürlich längst anderweitig genutzt und es würde mit meinen Möbeln sehr eng werden ...). Suche jetzt selbstverständlich dringend einen Job, irgendeinen (war eigentlich gerade dabei, mich selbstständig zu machen*seufz*), aber bis ich einen gefunden habe, brauche ich ja auch Geld ...

Vielen Dank für jeden Hinweis, den ich am Montag für das Gespräcj mit meinem SB gebrauchen kann ....

Liebe Grüße,
Jana
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  #2  
Alt 29.12.2008, 15:28
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 27.07.2008
Beiträge: 439
Standard

War heute noch nicht bei meinem SB, da ich vorher doch noch einiges mit meinem Ex besprechen und klären muss ...

Habe jetzt mal gegoogelt und gefunden, dass bei einem Mietvertrag, den beide Personen unterschrieben haben, auch bei Trennung nur beide zusammen kündigen können. Oder man muss sich irgendwie mit dem Vermieter einig werden*seufz*

Na, da unser Vermieter schließlich auf den Kündigungsausschluss für 12 Monate bestanden hat, glaube ich kaum, dass er einer vorherigen Kündigung zustimmt. Und einer alleine kann die Wohnung nicht lange finanzieren, wenn die ARGE nicht seeeehr kulant ist, also glaube ich auch nicht, dass er einer Vertragsänderung auf eine Person zustimmt ... schließlich will er seine Miete gesichert wissen.

Also müssen wir irgendwie zu einer anderen Einigung kommen.

Falls trotzdem jemand noch Hinweise zu den Fragen hat, vor Allem zu meinem Hartz IV-Anspruch, wäre ich ihm/ihr sehr dankbar.

Liebe Grüße,
Jana
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