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trennung vor umzug

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  #1  
Alt 18.03.2008, 17:50
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Registriert seit: 18.03.2008
Beiträge: 1
Standard trennung vor umzug

Hallo,

ich habe da mal ne Frage.
Mein Ex-Freund und ich (beide Hartz V) wollten zusammen ziehen und auch heiraten.
Haben uns eine gemeinsame Wohnung gesucht und auch eine gemeinsame Wohnungszuweisung in schriftlicher Form bekommen. Der Mietvertrag ist allerdings noch nicht unterschrieben, aber mein Ex-Freund ist schon eingezogen, da er seine damalige Wohnung schon früher gekündigt hatte.
Der ARGE ist bekannt, das ich dort nicht einziehen werde und wir uns getrennt bzw. es keine Heirat geben wird. Ich bleibe in meiner alten Wohnung.
Jetzt wollte ich wissen, ob mein Ex-Freund gleich wieder ausziehen muss, oder dort wohnen bleiben kann. Die Wohnung ist 60qm und liegt über den Mietspiegel für eine Person. Logisch.
Die SB sagt sie zahlt ihm nur die Hälfte der Miete für die Wohnung.Weil ich ja auch mit im Mietvertrag stehe. Ich habe aber noch meine eigene Wohnung, und habe diese auch nicht gekündigt.
Kann er den Miethöchstsatz für eine Person bekommen und dann die Differenz selber bezahlen? Bekommt er dann Wohngeld?

Für eure Antworten bedanke ich mich schon mal.
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  #2  
Alt 22.03.2008, 09:03
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 13.08.2007
Ort: Mönchengladbach
Beiträge: 139
Ausrufezeichen Dumm gelaufen

Ihr könnt nur hoffen, daß euch nicht unterstellt wird, in betrügerischer Absicht diese Situation absichtlich herbeigeführt zu haben, vor allem deshalb, weil du deine eigene Wohnung gar nicht erst gekündigt und den neuen Mietvertrag auch nicht unterschrieben hast. Irgendwie drängt sich dieser Eindruck auch wirklich auf, weil ihr vor dem Umzug nicht zusammengelebt habt - entweder ihr ward nie ein Paar oder dein Exfreund wollte eine größere Wohnung für sich alleine haben nach der Trennung.

Dein Freund oder Exfreund muß auf jeden Fall dort schnell wieder ausziehen oder einen Untermieter besorgen. Möglicherweise, wenn er Glück hat, bezahlt das Amt die halbe Miete für die viel zu große Wohnung noch 3 Monate weiter, aber dann ist Schluß. Schließlich handelt es sich nicht um 1 m2, sondern um erheblich mehr.
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