U25-Mutter wohnt woanders,Schülerin kein Geld?

  • Hallo!


    Wie kann es angehen das,dass Jobcenter einfach so Junge Menschen im Alter von gerade mal 18 Jahren auf die Straße setzen?
    Bei mir ist es zum Beispiel der Fall ich absolviere seit 2007 eine Schulische Ausbildung (2 Jahre) bin froh endlich meinen weg gefunden zu haben...
    Meine Mutter dennoch muss nun aus Beruflichen Gründen (sie hatte in der Stadt wo ich bin zurzeit keine Arbeit gefunden und hat ALG || bekomm nnun hat sie in einer anderen Stadt arbeit gefunden mit vorraussetzung sie müsse dort wohnen) in eine andere Stadt ziehen dies wäre nun der Fall am 1.11.2008 was passiert mit mir nun?
    Ja wir waren überall Schüler Bafög steht mir nicht zu da bekomem ich also auch kein Geld ich war beim Einwohnermeldeamt die sagten dort bekomme ich auch keine Zuschüsse...
    und dann war die Hoffnung da ich würde was von Jobcenter bekommen doch Fehlanzeige die sagten zu mir...
    es liegt an den Gesetzen unter 25 Jährige haben kein anrecht auf ALG || was mache ich jetzt? die sagten im endeffekt es sei ihnen egal das ich obdachlos sei!!!


    am 1.11. muss ich mich also Obdachlos melden..und wo komme ich dann hin? muss ich dann unter der Brücke schlafen? mir wird nirgends weitergeholfen es ist wirklich eine Schande was auf dem Staat geworden ist...!:mad:

  • Warum bekommst du kein Schülerbafög? Verdient dein Vater zu viel? Was für eine Schulform besuchst du? Kannst du die Schule wechseln, rein theoretisch?


    Ich besuch eine Berufsfachschule also das ist ne Schulische Ausbildung in Medientechnik und gestaltung und gleichzeitig ein gleichgestellter Realschulabschluss diese oder soine Schule gibt es nicht in der Stadt wo meine mutter hinziehen muss da habe ich mich auch schon informiert drüber. Waren auch schon beim BAföG Amt und die haben es mir nur bestätigt das ich nichts bekomme.

  • Generell haben Berufsfachschüler Bafög-Anspruch, vor allem, wenn die Klasse einen Berufsabschluss vermittelt.


    Bist du auf einer Privatschule oder was ist mit der Schule, die du machst? Erkundige dich doch mal bei deiner Schule, ob dein Bildungsgang Bafög-förderungsfähig ist, also laut meinen Infos müsstest du BaföG bekommen. Eine andere Hilfe... hmm. Schwierig.

  • Generell haben Berufsfachschüler Bafög-Anspruch, vor allem, wenn die Klasse einen Berufsabschluss vermittelt.


    Bist du auf einer Privatschule oder was ist mit der Schule, die du machst? Erkundige dich doch mal bei deiner Schule, ob dein Bildungsgang Bafög-förderungsfähig ist, also laut meinen Infos müsstest du BaföG bekommen. Eine andere Hilfe... hmm. Schwierig.


    also mein Schulleiter und sämtliche Schüler meiner Schule meinten alle das meine Schule keinen BAföG Anspruch hat hm und beim BAföG´s amt das selbe :(

  • Du müsstest Anspruch auf BAB (Berufsausbildungsbeihilfe) haben.



    Dafür zuständig ist die örtliche Agentur für Arbeit.

    Gerne helfe ich auch bei Fragen, die mir als "Private Nachrichten" zukommen. Ich bitte aber diese Möglichkeit auf Fragen zu beschränken, die personenbezogene Daten oder Ähnliches enthalten. Fragen, die auch die Allgemeinheit interessiern (könnten), bitte im Forum stellen.
    Gruss R.


    Tipp: Lasst Euch von mündlichen Aussagen eures SB oder FM nicht abschrecken, Anträge zu stellen. Antrag schriftlich stellen und auf schriftliche Antwort warten. :D

  • befindet sich in einer schulischen Ausbildung, da gibt es kein BAB.


    Dass es für die Ausbildung der TE kein BaföG geben soll, irritiert mich.
    Wie weit ist denn die neue Wohnung deiner Mutter von der Schule entfernt?`Wie lange müsstest du jeden Tag fahren?

  • § 60 SGB III schrieb:


    1) Eine berufliche Ausbildung ist förderungsfähig, wenn sie in einem nach dem Berufsbildungsgesetz, der Handwerksordnung oder dem Seemannsgesetz staatlich anerkannten Ausbildungsberuf betrieblich oder außerbetrieblich durchgeführt wird und der dafür vorgeschriebene Berufsausbildungsvertrag abgeschlossen worden ist.
    ...


    Außerbetrieblich = schulische Ausbildung


    Es ist hier zu unterscheiden, ob es sich um eine Burufsfachschule handelt oder um eine Burufsschule.


    Zu den nicht BAFöG-förderungsfähigen Ausbildungen gehört der Besuch der normalen Berufsschule, der im Zuge einer Berufsausbildung ansteht. Auch Ausbildungen im dualen System, die also eine betriebliche Komponente haben, werden nicht durch das Schüler-BAföG gefördert.

    Gerne helfe ich auch bei Fragen, die mir als "Private Nachrichten" zukommen. Ich bitte aber diese Möglichkeit auf Fragen zu beschränken, die personenbezogene Daten oder Ähnliches enthalten. Fragen, die auch die Allgemeinheit interessiern (könnten), bitte im Forum stellen.
    Gruss R.


    Tipp: Lasst Euch von mündlichen Aussagen eures SB oder FM nicht abschrecken, Anträge zu stellen. Antrag schriftlich stellen und auf schriftliche Antwort warten. :D

  • befindet sich in einer schulischen Ausbildung, da gibt es kein BAB.


    Dass es für die Ausbildung der TE kein BaföG geben soll, irritiert mich.
    Wie weit ist denn die neue Wohnung deiner Mutter von der Schule entfernt?`Wie lange müsstest du jeden Tag fahren?


    naja ich bleibe in Hamburg meine mutter zieht nach Lübeck das wäre eine stunde zugfahrt die jeden tag dann ca 30 euro betragen würde

  • Da muss ich dich berichtigen, denn du würdest ja sicher keine Einzeltickets, sondern ein Monatsticket bekommen. Mit viel Glück sogar mit Sonderermäßigung für Schüler bzw. Azubis.


    Du wirst keine Wohnung bekommen, da eine Stunde Schulweg am Tag laut Amt zumutbar sind. Soll heißen - du darfst mit deiner Mutter nach Lübeck ziehen oder du musst selbst nebenbei arbeiten gehen, aber dafür (also einen Job, mit dem du dein Leben finanzieren kannst), denke ich, wird die Zeit nicht reichen.

  • Grundsätzlich sind Azubis und Studenten von den Alg II-Leistungen ausgeschlossen.
    NUR, wenn der Staat die Ausbildungsform mit BAB oder BafoG fördert, kannst Du wenn dies nicht ausreicht eine "aufstockende" Hilfe zur Miete beantragen.
    Wenn Du weder BAB- noch BaföG-Anspruch hast, wirst Du auf bei Alg II nichts bekommen.
    So sieht es der Gesetzgeber vor.