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Über 25 und ne Absage.......!!!!!!!??????

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  #1  
Alt 05.02.2009, 12:40
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Standard Über 25 und ne Absage.......!!!!!!!??????

Hallo erstmal......
Sorry das wir uns nicht ausführlich vostellen aber wir brauchen dringend Hilfe...!!!!!!!

Mein Freund ist 26 Jahre und wohnt auf einem Dorf das 20 km von unserer Stadt entfernt ist.Die Busverbindung ist sehr schlecht,ein Bus fährt 2 mal am Tag.
Jetzt hat er beschlossen von zuhause auszuziehen,damit er endlich bessere Job Chancen bekommt.Auch ist in dem Alter nur zu verstehen das er raus will.
Das A-Amt meinte jetzt das wir einen Grund nennen sollen um ausziehen zu dürfen.(Wir sollten auf Bedrängen nicht angeben das er sich mit seinen Eltern nicht mehr versteht)
Wir haben dann angegeben das er sich aufgrund seiner beruflichen Situation und seiner persönlichen Entwicklung endlich mit einer eigenen Wohnung selbstständig machen will.
Jetzt haben sie ihm daraus einen Strick gedreht und gemeint das die Busverbindungen doch gut wären.
Das kann es doch nicht sein ???????
Haben die wirklich das Recht dazu ??????::
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  #2  
Alt 05.02.2009, 19:59
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Beiträge: 486
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Hallo Artax!

Ich weis nicht wie alt du selber bist, aber dein Freund darf mit über 25 ausziehen! Das ist schon mal sicher!
Die Frage ist, wer für diese neue Wohnung aufkommen kann/muss! Ich nehme an, er selbst hat keinen Job? Haben seine Eltern ein entsprechendes Einkommen, wird sich die ARGE auf deren Unterhaltspflicht dem Sohn gegenüber berufen. Falls nicht, übernimmt die ARGE die für seine Region "angemessenen Kosten für Unterkunft und Heizung". Wie teuer und wie groß die Wohnung maximal sein darf, erfragt er am besten bei der ARGE!
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  #3  
Alt 05.02.2009, 20:07
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Hallo,

na wenn dein Freund 26 Jahre ist, sind seine Eltern nicht mehr zu Unterhalt verpflichtet. Und 2 Busverbindungen am Tag, sind ja wohl alles andere als ausreichend. Wenn ihr allerdings eine BG gründen wollt und du evtl. unter 25 Jahre bist, werden die Einkünfte deiner Eltern mit angerechnet.
__________________
L.G. melffi
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  #4  
Alt 05.02.2009, 20:14
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Besteht nicht in Deutschland eine gegenseitige Unterhaltspflicht "Eltern-Kind" und "Kind-Eltern" unabhängig vom Alter?
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  #5  
Alt 05.02.2009, 21:15
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Ich selbst bin die Freundin....ich wohne bereits allein,will also keine WG mit ihm gründen.
Er hat angefragt ob er ausziehen dürfte,das Amt hat gesagt das er sich eine Wohnung mit 50 m² und 311 Euro Kaltmiete suchen dürfte.
Dann hiess es er solle einen Grund formulieren weshalb er ausziehen wolle.Dem sind wir nach gegangen und haben den Grund angegeben das er beruflich sehr eingeschränkt ist aufgrund der Busverbindung.
Er hat keinen Job,deshalb ja der Umzug.
Und heute erst hat die Zuständige gemeint wenn er ein Job Angebot in Hildesheim hätte,könnte er umziehen.
Doch wozu dann könnte er die Wohnung ja wohl selbst bezahlen......
Wir kennen viele die trotzdem die Zustimmung erhalten haben,sowie ich das beste Beispiel bin.

Was sollen wir jetzt tun...... ???????
Widerspruch einlegen ???
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  #6  
Alt 05.02.2009, 21:18
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Seine Eltern verdienen nicht gut,könnten also nicht für ihn aufkommen......
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  #7  
Alt 05.02.2009, 21:57
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Hallo Artax!

Er hat das recht ab dem 25. Lebensjahr auszuziehen und eine eigene Bedarfsgemeinschaft zu gründen! Da er schon ALG II erhält, empfehle ich ihm, sich nach einer passenden Wohnung bis 50 qm und € 311,00 Kaltmiete zu suchen und mit diesen Wohnungsdaten (Mietvertrag noch NICHT unterschreiben) einen formlosen Antrag bei der ARGE zu stellen; etwa so...

"Hiermit beantrage ich die Genehmigung eine Wohnung in X-Hausen, Y-Strasse 99, 1. Stock anzumieten. Die Größe der Wohnung beträgt x qm und kostet monatlich € xx,xx Kaltmiete zzgl. € xx,xx Heizkosten!"

Vorsichtig mit dem Begriff Kaltmiete! Die ARGE versteht darunter, dass in diesen € 311 Miete und Nebenkosten außer den Heizkosten enthalten sind. Gründe für seinen Auszug braucht er mit 26 Jahren nicht anzugeben!
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  #8  
Alt 05.02.2009, 22:06
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Das haben wir ja schon gemacht.....
Wir haben eine Wohnung gefunden,die WEIT unter dem angegebenen Masen liegt.Wir haben ein Mietangebot erhalten und es dem Amt gezeigt.Diese haben noch gesagt das dass Angebot ja total toll wäre.Und die Miete und Heizkosten und dem drum herum alles passen würde.
Die Wohnung hat 38 m² und soll 304 Warm kosten......
Es wurde ihm lediglich unterstellt das die Busverbindung doch gut wäre und er deshalb NICHT ausziehen dürfe.....
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  #9  
Alt 05.02.2009, 22:17
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Ich nehme an, ihr habt diese Absage nur mündlich?
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  #10  
Alt 05.02.2009, 22:21
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Im Moment ja.....
Sie meinte das sie diese gerade fertig macht....
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