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#1
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Hallo zusammen,
ich habe folgendes Problem: Ich bin 22, war bis vor kurzem 4 Jahre lang selbstständig und habe nun beschlossen, mein Abitur an einer Tagesschule nachzumachen, da mein Geschäft kein Geld mehr abwirft. Daher muss ich Hartz 4 beantragen (Bafög gibts für mich leider nicht mehr). Momentan wohne ich alleine in einer 100m² Wohnung für 550EUR kalt (200EUR Nebenkosten), die ich nun logischerweise kündigen muss. Nun wird der Vermieter aber auf Einhaltung der Kündigungsfrist bestehen, was bedeutet, dass ich diese Monate noch bezahlen muss, aber nicht kann (falls kein Nachmieter da ist). Dazu ist auch noch die Miete von 2 Monaten offen. Übernimmt der Staat diese Kosten, bis ich eine angemessene Wohnung gefunden habe, bzw aus dem alten Mietvertrag raus bin? Gruß Daniel |
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#2
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Hallo,
zuerst einmal befürchte ich, dass du kein ALG II bekommst, wenn du dein Abi an einer Tagesschule nach machst. Da du dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung stehst, gibts auch kein ALG II. (so nebenbei: warum bekommst du kein Bafög??) Bis zum Beginn der Schule, bist du ALG II berechtigt und die Arge muß erstmal deine tatsächlichen Kosten der Unterkunft übernehmen. Deine Miete übersteigt die Regelsätze jedoch extrem, sodass dich das Jobcenter direkt zum Umzug auffordern wird. Die Mietgrenze liegt i.d. R. bei einer Person bei 360€ warm. Mietschulden kann man prinzipiell in Form eines Darlehens beantragen, wenn dadurch der drohende Wohnungsverlust abgewandt wird. Jedoch besteht bei dir keinerlei Aussicht auf Erfolgt, da deine Miete ohnehin viel zu teuer ist und du im ALG II Bezug aus der Wohnung raus mußt - sprich, der jetzige Wohnraum ist aus Sicht der Arge ohnehin nicht erhaltenswert. Die Schulden bleiben dann deine Privatschulden. Alles Gute
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