Umzug 3 Tage vor Arbeitslosigkeit

  • Guten Morgen,


    Durch zufalle bin ich bei meiner Infosammelaktion auf dieses Forum gestoßen ich stelle einfach mal meine Frage:


    einige Infos Vorweg damit man meine Frage auch verstehen kann *g*


    Ich bin noch 2 monate U 25 jedoch wohne ich schon seit meinen 18 Geburtstag alleine ( Mit erlaubnis Arge )


    Aller Voaraussicht nach endet am 3.7 meine Ausbildung.


    am 1.7 also noch in der Zeit der Beschäftigung beziehe ich eine neue Wohnung, Grund ich habe meine alteWohnung in einer Härtefallkündigung Fristlos gekündigt da ich durch einen Drogenabhängigen nachbarn bedroht wurde und eine dauerhafte nähtliche Lärmbelästigung stattfindet der Vermieter unternimmt seit 7 monaten Nix dagegen.


    Die Alte Wohnung ist 30 m" bei einer Warmmiete von 250€


    die Neue Wohnung hat 66m" bei einer Warmmiete von 250€


    also Preis bleibt 1 zu 1 gleich


    und ich betone es liegt wenn auch knapp noch im Zeitraum der Beschäftigung.


    die Arge hat bei der Aufnahme des HARTZ 4 Antrages schon bewilligt das ich nicht über 25 Km vermittelt werden darf da mein Vater einen Hirntumor hat und ich da auch mal im Notfall schnell hin kommen muss.


    Nun ist auch meine Mutter krank, beider Elternteile wohnen in dem Ort der neuen Wohnung meine mutter im Gleichen Haus.


    Nun meine Frage kann mich die Arge sperren ?


    Ich danke den fleissigen schreiberlingen schon einmal für den kommenden Input

  • Hi,


    Ich hatte mich vorab einmal auf der Infoline von denen gemeldet anders kommt man an die sachbearbeiter ja nicht ran, die meinten es sei kein problem da ich ja noch beschäftigt währe wenn auch nur knapp und die keinen cent für den Umzug zahlen müssen, ich finanziere den ja Privat in meiner Zeit der Beschäftigung. Ich bin vor einem Jahr in der Beschäftigung ja auch Umgezogen und es gab keine Probleme weil ich meine Umzüge nur selber Finanziere..........


    also laut den aussagen brauche ich keine erlaubnis solange ich beschäftigt bin das ist bis zum 2.7 der Fall und am ersten bin ich ja bereits umgezogen der mietvertrag besteht einen Monat vor der absehbaren arbeitslosigkeit liegt aber eben NICHT im Leistungsbezugsbereich

  • hmz, in dem Fall würd ich sagen, die Mietkosten sollten im Rahmen liegen, sonst wirst du hinterher Probleme bekommen, das sie Dir diese übernehmen. Wie viel Dir genau zusteht erfährst du auch durch die Hotline, ganz unverbindlich.

  • Die Wohnung ist zwar zu groß mit 60 m² aber hat gerade mal eine Kaltmiete von 160€ und nebenkosten von 90€ also insgesamt 250€, ist nur so billig weil meine mutter in dem haus wohnt und mit dem vermieter befreundet ist. meine alte wohnung im dem Ort hat 290€ gekostet und wurde damals ( vor 5 Jahren ) übernommen ich denke nicht das es da probleme geben wird...


    ich werde es ja sehen