Umzug

  • Hallo,


    ich hätte da mal ein paar Fragen... ist allerdings ziemlich komplex.


    Mein Freund (25) und ich (19) wollen zusammenziehen.


    Es geht um Dresden. Ich wohne hier schon seit einem Jahr in einem WG-Zimmer und beziehe Bafög.


    Er hat jetzt bald seine Ausbildung zum Techniker abgeschlossen und ist ab 31. August nicht mehr im Status Student. Momentan bezieht er weder Bafög noch Arbeitslosengeld (war ein blöder Kampf mit Widerspruch und dem ganzen Kram).
    Ist er kein Student mehr, hat er aber Anspruch auf Bafög. Er wohnt momentan allerdings noch in einem andren Kreis und will gern mit nach Dresden ziehen (wegen mir und weil die Arbeitsmöglichkeiten hier um 100 % mehr vorhanden sind).


    Er hofft dass er einen Job bekommt, falls allerdings nicht, muss er ja die Zwischenzeit überbrücken.


    Unser "Plan" wäre nun, dass er sich vor dem 31. August in Dresden meldet, damit er in diesen Arge-Bereich fällt. Zieht er während der gemeldeten Zeit und Arbeitssuche um kann das sehr schwierig, wenn nicht sogar unmöglich sein, deshalb wollen wir das so schnell wie möglich über die Bühne kriegen.


    Meine Fragen wären jetzt: Zählt mein Bafög als Einkommen? Wirkt sich das in irgend einer Art und Weise auf seine Hartz 4 Leistungen aus?


    Wieviel Wohnfläche steht uns zu, wenn man dann Unterstützung beziehen möchte? Hab gehört in Dresden wären das 50 - 55 qm, allerdings gibts ja unterschiedliche Preislagen - und woran macht man das fest?


    Wie gehen wir am besten vor? Was müssen wir beachten?


    Ich danke für eure Hilfe!

  • Also - ich gehe mal davon aus, dass du Studentenbafög bekommst?! Dann ist es so: Dein Freund (über 25) und du (unabhängig von H IV durch Bafög) könnt zusammenziehen. Ihr bildet dann eine HG = Hausgemeinschaft, keine BG (weil du - wie gesagt, durch dein Bafög unabhängig gewertet wirst). Dein Freund kann ALG 2 / H IV beantragen am neuen Wohnort. Da er dereit kein ALG bezieht, braucht er sich auch nicht vom alten (ja nicht vorhandenen) Amt abzumelden. Dennoch wäre gut, wenn er vor Umzug/Zusammenzug und Beantragung ALG 2/ H IV vorher einen Termin mit dem dort zuständigen Amt vereinbart, in dem er vorab klärt, wie hoch die angemessenen Mietkosten sein dürfen. Die sind nämlich regional unterschiedlich festgelegt, und so vermeidet ihr spätere Schwierigkeiten oder Mißverständnisse mit der Behörde. Wenn er dann H IV erhält, bekommt er den Regelsatz zuzüglich den hälftigen Anteil der Kosten der Unterkunft. Die zweite Hälfte dieser Kosten entfällt auf dich.


    Gruß. Lirafe

  • Ja, richtig... ich bekomme Studentenbafög.


    Achso - wie sieht es denn aus, wenn er aber doch schonmal bei dem Amt im jetzigen Kreis gemeldet war? Bevor er die Ausbildung anfing bezog er nämlich schonmal Hartz IV für zwei, drei Monate.


    Und lässt sich das denn so einfach regeln? Ein Termin bei dem die Auskunft über die Wohnverhältnisse geben? Schießen die sich nicht ein Eigentor, wenn sie sagen für was es Unterstützung gibt und man sich dann danach richtet?


    Ist eben nur das Problem, dass er eben noch nicht hier wohnt - schnell mal zum Termin könnte schwierig werden.


    Gibt es keine Internetseite oder sonstiges, wo man sich über die Unterstützung bei der Wohnung informieren kann?