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#1
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Hallo,
habe einige Fragen. Wie sind die Begrenzungen für eine Wohnung für 1 Person in Berlin bezüglich Größe und Mietkosten? Ich wohne jetzt in einer genehmigten Wohnung. Was ist wenn die andere etwas Größer und etwas teurer als die Erlaubten Grenzen sind? Kann ich dann trotzdem umziehen wenn ich die Kosten über der erlaubten Höhe selbst von den 345? zahle? Was wird an Kosten für einen Umzug übernommen? Werden auch Kosten übernommen wenn der Umzug abgelehnt wurde? Ich würde in einem anderen Bezirk ziehen. Bei welchem Amt müsste ich den Antrag stellen? Was passiert wenn ich trotz Ablehnung trotzdem umziehe? Gruss, Stevie |
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#2
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Hallo,
die genauen Grenzen kann ich dir nicht sagen. Aber: Du musst einen Antrag bei deiner jetzigen ARGE stellen. Wenn es keinen Grund für den Umzug gibt, werden die den Antrag ablehnen - und entsprechend keine Kosten für Umzug, Mehrkosten, etc. übernehmen. Grüße, Joachim |
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