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Umzug bei zu großer Wohnung

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  #1  
Alt 08.08.2009, 15:01
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Registriert seit: 08.08.2009
Beiträge: 1
Standard Umzug bei zu großer Wohnung

hallochen,

ich lebe zur zeit mit meinen beiden kindern in einer 4 raumwohnung, nun hat sich meine tochter entschlossen auzuziehen und ich denke mal mein sohn wird das gleiche tun, ich hätte nun gerne gewußt da ich mir ja dann sowieso eine neue wohnung suchen muß ob dies auch in einem anderen bundesland sein kann oder ob ich mir zwingend die wohnung in berlin suchen muß und wer trägt die kosten des umzugs, miete etc.

vielen dank im voraus für eure hilfe
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  #2  
Alt 08.08.2009, 15:47
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Registriert seit: 17.06.2009
Ort: Potsdam
Beiträge: 799
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Hallo!

Du bist also Hartz4-Empfängerin! Richtig ist, dass die Arge dich recht bald auffordern wird, die Kosten deiner Unterkunft zu senken, indem du dir in Berlin eine kleine billigere Wohnung suchst. Du kannst zwar auch in ein anderes Bundesland umziehen, bräuchtest aber dann das Einverständnis der Arge in deinem zukünftigen Landkreis/Stadt. Da müsstest du dann aber schon berufliche oder schwerwiegende soziale Gründe vorbringen. Kein Landkreis/Stadt holt sich ohne große Not Sozialfälle ins Land. Tut mir echt Leid, die eine derartige Antwort geben zu müssen, aber die Dinge sind nun mal so wie sie sind.
__________________
Schrader

Ich bin kein Arbeitsrechtler! Mein Wissen und meine Einschätzungen, welche ich hier von mir gebe, habe ich aus meiner beruflichen Erfahrung oder ganz einfach bei Google gefunden!
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  #3  
Alt 09.08.2009, 00:02
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 15.04.2008
Ort: Berlin
Beiträge: 707
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Hallo,

Schrader, wo bitte steht denn geschrieben, dass man nach einer Umzugsaufforderung nicht in ein anderes Bundesland ziehen darf? In Berlin kannst du doch auch von einem Bezirk in einen anderen ziehen, obwohl die Bezirke unabhängig voneinander ihre Jobcenter verwalten.

@ pirrot22: Mit der Umzugsaufforderung sowie einigen Wohnungsangeboten gehst du zu deiner "Wunsch-ARGE", lässt dir eine Wohnung genehmigen und stellst einen Antrag. Umzugskostenübernahme beantragst du bei deiner alten ARGE, Kautionsdarlehen bei deiner neuen. Ob die Umzugskosten übernommen werden, weiß ich nicht genau, denn da kann es sein, dass die alte ARGE in Richtung Entfernung argumentiert.
In dem Fall wären Gründe für den Umzug ins andere Bundesland nicht schlecht, etwa Zusammenzug mit Partner oder familiäre Umgebung.

LG, Jalale.
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  #4  
Alt 09.08.2009, 07:22
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Registriert seit: 17.06.2009
Ort: Potsdam
Beiträge: 799
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Hallo!

Umziehen kann man glücklicherweise wohin man will, aber:
wenn man als Hartz4-Empfänger in ein anderes Bundesland umziehen will, dann braucht man schon gute Gründe. Ich bleibe dabei, dass andere Arge's sich grundsätzlich keine Sozialfälle ins Land holen, wenn nicht schwerwiegende soziale Gründe vorliegen. Bei pirrot22 sehe ich in der Anfrage keine zwingende Begründung. Und aus lauter Jux und Dallerei geht so was halt nicht. Sie kann ja bei mal der Arge in ihrem Wunschort vorstellig werden. Da wird man ihr dann sagen, dass man für sie als Berlinerin nicht zuständig ist nicht.
Und in Berlin ist das doch was anderes mit dem Umziehen. Da gibt es keine Probleme von einem in den anderen Bezirk zuziehen, Das Geld kommt ja aus einem Topf. Allderdings braucht man auch in Berlin einen triftigen Grund um umzuziehen. Spaßgesellschaft war früher mal.
__________________
Schrader

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Geändert von Schrader170 (09.08.2009 um 12:34 Uhr)
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  #5  
Alt 09.08.2009, 14:13
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 04.02.2007
Beiträge: 154
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Du kannst ja dabei bleiben wie du willst Schrader, aber ohne Belege kann man das nicht als Tatsache sehen!

@pirrot: solltest du eine Wohnung beziehen dürfen (das muss ja dann die neu Arge genehmigen, das die Wohnung angemessen ist) dann denk dran, das du für die neue Arge einen Einstellungsbescheid der alten Arge brauchst. Damit die einen Beleg haben, das du von denen wirklich kein Geld mehr bekommst.
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