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#1
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Hallo.
Ich habe gestern vom Jobcenter einen Notwendigkeit Umzug Berechtigungsschein bekommen. Jetzt habe ich aber in der Aufregung vergessen zu fragen wie ich das mit dem Schein machen muss um in einen anderen Landkreis zu kommen. Alg 2 ist hier noch in Bearbeitung eine Arbeit habe ich weder hier, noch im neuen Landkreis. Den Umzug in den MTK kann ich nur damit begründen das ich so schnell wie möglich aus dem Haus meinens Nochmannes raus möchte. Und das ich meiner 84 jährigen Mutter alters und krankheitsbedingt helfen kann wenn ich wieder im selben Ort wohne. Wie muss ich das jetzt machen muss ich mit dem Schein auf das Wohnungsamt oder zu dem zuständigen Amt(Arge, jobcenter, Jobcom, oder so) und warten ob die sagen ja sie nehmen mich.
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Gruß Cleo |
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#2
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Du solltest Dir an Deinem künftigen Wohnort eine angemessene Wohnung suchen, aber vor Unterzeichnung des Mietvertrages beim NEUEN Jobcenter vorstellig werden, dort ALG II beantragen und Dir die ausgesuchte Wohnung genehmigen lassen.
Was in dieser Region als angemessen gilt, kannst Du mit Hilfe des Links "Kosten der Unterkunft" (unten in meiner Signatur) checken. Gawain
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Der Philosoph und der Beamte beziehen ihre Stärke aus der Sachfremdheit (Friedrich der Große) Formulare - Kosten der Unterkunft - Wohngeldrechner - BAföG-Rechner - |
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