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Umzug in eine andere stadt

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  #1  
Alt 09.10.2007, 15:41
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Registriert seit: 09.10.2007
Beiträge: 1
Standard Umzug in eine andere stadt

Hallo!
Ich wohne noch bei den eltern (als untermieter zahle 100 ?) und bin über 25 und wollte jetzt ausziehen (in eine andere stadt) weil in der familie nachwuchs kommt somit muss ich mein zimmer abgeben.

mein jetziger ARGE hat nix gegen den umzug ich müsse halt nur eine angemessene wohnung suchen und die dann von der zukünftigen ARGE bestätigen lassen.

Nunja gesucht gefunden (dachte ich)
Die kaltmiete war knapp 2 ? zu teuer. Ich hab mich bereit erklärt diese differenz aus meiner regelleistung zu zahlen.

Ich habe dann ein bescheid bekommen, wo drinne stand:

"Die Unterkunftkosten werden nicht oder teilweise als Bedarf anerkannt, weil die Kosten der Unterkunft unangemessen hoch sind."

Dank dieser bescheinigung bekomme jetzt natürlich keine zusage von der jetzigen ARGE!!

Was ich machen kann ist:

1. Andere Wohnung suchen
2. Auf umzugskosten versichten (ist kein problem, da bei den eltern gewohnt somit nix habe) und auf die kaution verzichten (das wär auch kein prob)

jetzt meine frage:
ARGE der zuzugsortes meinte ich könnte ohne zusage der jetzigen ARGE ausziehen nur ich müsste wie gesagt auf umzugskosten und kaution verzichten aber die würden die kosten der wohnung übernehmen (bis auf diese 2?)!
Wie müsste ich vorgehen um sicher zu sein dass die wirklich diese kosten übernehmen? Ich habe angst dass die dann sagen: nö wir nehmen nur die kosten der alten wohnung also die 100?

ich hätte dann noch eine generelle frage: was wär wenn man über 25 ist noch bei den eltern umsonst wohnt und ohne zustimming der ARGE auszieht?
Im § 22 heisst es ohne zustimmung können nur die kosten der alten wohnung übernommen werden!! da aber in diesem fall die alte wohnung nix gekostet hat...????

danke für eventuelle antworten
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  #2  
Alt 09.10.2007, 19:33
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 02.10.2007
Beiträge: 1.307
Standard

Hallo,

der § gilt nicht für dich da es sich um deine erste eigene Wohnung nach Auszug bei den Eltern handelt.
Das heißt nicht das du einfach ausziehen kannst!!

Lasse dir von der Arge schriftlich bestätigen wieviel der Mietkosten übernommen werden.
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