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Umzug in eine günstigere Wohnung

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  #1  
Alt 24.10.2006, 15:33
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Beiträge: 3
Standard Umzug in eine günstigere Wohnung

Hallo ich hoffe das man mir hier weiterhelfen kann. Wir beziehen neben meinem Einkommen noch Hartz IV, da mein Mann arbeitssuchend ist. Wir wollte in eine günstigere Wohnung ziehen. Jetzt würde mich interesssieren ob wir finanziell dann genauso stehen wie jetzt. Ich meine, das Arbeitsamt zahlt ja nur die neue Miete. Also würden wir da weniger bekommen. Hätte ich denn dann mehr von meinem Gehalt, weil dann nicht soviel angerechnet wird oder wie berechnen die das. Hoffe das mir jemand weiterhelfen kann.
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  #2  
Alt 24.10.2006, 16:28
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Beiträge: 550
Standard

Hallo rollergirl20,

einen geplanten Umzug in eine günstigere wohnung solltet ihr vorher mit eurem zuständigen SB besprechen. Bei der Einkommensanrechnung ändert sich nicht, dies bleibt alles beim alten, lediglich die KdU ändern sich doch dann nur.

Liebe Grüße
Kätzchen
__________________
Rechtlicher Hinweis Die von mir getätigten Aussagen und Auskünfte entsprechen meiner persönlichen Meinungen sowie Kenntnissen und stellen keine gesetzliche oder verbindliche Rechtsberatung dar!
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  #3  
Alt 25.10.2006, 13:54
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Registriert seit: 24.10.2006
Beiträge: 3
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Hallo,
danke für die Antwort. Also meinen Sie auch das wir dann zu leben mehr geld haben als jetzt. Weil den ganzen Aufwand für den Umzug würde ich nicht machen, wenn wir auf plus minus null kommen würden

Gruß rollergirl
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  #4  
Alt 25.10.2006, 13:58
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Beiträge: 205
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Der ALG II Träger zahlt die tatsächlichen Kosten der Unterkuft (KdU), sofern diese angemessen sind.
Natürlich zahlt der Träger nicht mehr, als tatsächlich auch an Kosten anfällt. Ein Umzug in eine billigere Wohnung bringt nur dann "mehr Geld ind die Kasse", wenn zur Zeit ein Teil der KdU aus der Regelleistung getragen wird, weil die bisherige Wohnung teurer als angemessen ist und der Träger die Kostendifferenz nicht mehr übernimmt / übernehmen muss.
Werden die KdU zur Zeit voll getragen wird sich im Ergebnis keine finanzielle Verbesserung einstellen.

Gruß

Philipp
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  #5  
Alt 25.10.2006, 15:46
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Registriert seit: 24.10.2006
Beiträge: 3
Standard Antwort 2

ja das ist mir schon klar das die Vestische Arbeit nur die aktuellen Kosten übernimmt. Meine Frage ist nur. da ich ja voll arbeiten gehe und mein Mann ja arbeitssuchend ist rechnen die ja mein Gehalt mit an. ich glaube dann übernehmen die ja sowieso nicht die kompletten kosten. wollte jetzt nur wissen ob wir von meinem gehalt mehr haben.

sorry wenn ich fragen doppelt stelle und sie mir die vielleicht schon beantwortet haben. bin neu mit Hartz IV in kontakt gekommen. soweit ich weiss haben die uns die volle Miete und Nebenkosten mitangerechnet. Habe nur gedacht, das von meinem GEhalt dann vielleicht mehr übrig bleibt und man mehr zum leben hat.
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