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Umzug, keine Bürgschaft; Mietzuschuss; ALGII-Rückforderung

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  #1  
Alt 06.07.2011, 18:45
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Registriert seit: 06.07.2011
Beiträge: 2
Standard Umzug, keine Bürgschaft; Mietzuschuss; ALGII-Rückforderung

Hallo,

mit viel Interesse bin ich auf dieses Forum gestoßen und ich hoffe, mir kann vielleicht hier weiter geholfen werden. Ich habe viel gelesen, viel gehört, bin aber immernoch nicht schlauer.


Zu meinem Problem / meinen Problemen:

Ich habe bis Ende Mai 2011 mit meiner Mutter in einer BG gelebt, jedoch ist sie leider verstorben. Ab August beginne ich eine Ausbildung und man könnte sagen, es sei wenigstens gut vorgesorgt. Dem ist nur in Teilen so.
Da ich so schnell wie möglich aus dieser Wohnung raus möchte, in der ich mit meiner Mutter fast 10 Jahre gelebt habe, habe ich sie "zum nächstmöglichen Zeitpunkt" (31.08.11) gekündigt, in der Hoffnung, schnell eine neue Wohnung zu finden. Hohe Ansprüche habe ich nicht gestellt. Mir war es nur wichtig, dass ich eine Whg. finde, in der ich über die Ausbildung hinaus wohnen kann, sprich zwei Zimmer (1 Wohn- & 1 Schlafbereich). Ich konnte in Berlin, in zentraler Lage (ich muss weiter reinziehen, mein Fahrweg ist ansonsten über 2h tägl.) sogar "günstige" Angebote finden, dem Umzug wurde auch zugestimmt. Allerdings hagelte es bis zuletzt Absagen von allen Vermietungen, weil die Azubis nur akzeptieren, die eine Bürgschaft aufweisen können. Ich habe in meinem Umfeld niemanden, der die Voraussetzungen erfüllt bzw. ist der größte Teil meiner Familie schon verstorben.

Was mach' ich nun? - Selbst die "Apartments für Azubis" wollen jmd., der bürgt. Eine Bürgschaft durch das Jobcenter ist nach meinen Informationen nicht mgölich, die jetzige Miete beträgt 460,60 Euro warm für 3 Zimmer. Die Kündigung kann ich nicht mehr rückgängig machen. Ich weiß nicht, wie ich mich jetzt verhalten soll. Ich habe meiner neuen Bearbeiterin schon einen Brief diesbezüglich zugeschickt und warte auf Antwort, aber die Zeit drängelt. Die Hotline vom Jobcenter ist immer stark überfüllt, ich habe es einmal geschafft, dort durchzukommen und die Person am anderen Höher meinte, ich sei ein Ausnahmefall, sowas hatte er in seiner Bearbeitung noch nicht. Ich kann mir nicht vorstellen, dass ich deutschlandweit der einzige Vollwaise sein soll, der in die Berufsausbildung geht.



Und: Für die Zeit nach dem Versterben meiner Mutter wurde mir weiterein der Regelsatz von 291,00 Euro bewilligt und nicht der normale Satz für alleinstehende hilfebedürftige Menschen v. 364,00 Euro. Ich habe aufgrunddessen meiner anderen Bearbeiterin, die ich davor hatte nachfolgendes zugeschickt:

Zitat:
BETREFF: Information zum Bescheid vom 06.06.2011
BEZUG: Änderung zum Bescheid vom 16.05.2011 über Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts
ANLAGE: ==

Sehr geehrte Frau *******,

vielen Dank für das Zusenden der Neuberechnung zur Änderung des Bescheides vom 16.05.2011
über Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes für die Bedarfsgemeinschaft
********.
Als Einzelmitglied der Bedarfsgemeinschaft bin ich dazu angehalten, die Bewilligungsstelle
bezüglich Fehlberechnungen zu hinterfragen.
Für (MandaPers) wird in der Berechnung zur Sicherung des Lebensunterhalts nach SGB II die
Regelleistung von 291,00 EUR berücksichtigt, erwerbsfähige Hilfebedürftige erhalten jedoch rückwirkend
seit dem 01.01.2011 eine Bewilligungssumme laut § 20 SGB II in der Höhe von 364,00 EUR.

Für diese Bedarfsgemeinschaft ist folgender Fall eingetreten:
Frau (meine Mutter) ist seit dem 26.05.2011 verstorben.

§ 20 Abs. 2 (2.) gilt für (mich) aus diesem Grund nicht mehr, da Frau(meine Mutter) nicht
mehr in der Berechnung berücksichtigt werden kann.

Rückwirkend zum 01.06.2011 gilt die allgemeine Bedingung: „Als Regelbedarf werden bei Personen,
die alleinstehend oder alleinerziehend sind oder deren Partnerin oder Partner minderjährig
ist, monatlich 364 Euro anerkannt.“ (vgl. § 20 Abs. 2 SGB II)
Aus diesem Grund ist die fehlende Summe, die zur Sicherung des Lebensunterhalts notwendig ist,
nachzuzahlen.


berücksichtigte Regelleistung für Juni 2011: 291,00 EUR
lt. § 20 Abs. 2 SGB II zu zahlen: 364,00 EUR
fehlender Betrag: 73,00 EUR

berücksichtigte Regelleistung für Juli 2011: 291,00 EUR
lt. § 20 Abs. 2 SGB II zu zahlen: 364,00 EUR
fehlender Betrag: 73,00 EUR

fehlender Gesamtbetrag: 146,00 EUR

Bitte überweisen Sie den fehlenden Gesamtbetrag zur Sicherung des Lebensunterhaltes auf das
nachfolgende Konto: (.......)
Ich hoffe, dass das so akzeptabel ist.






weiteres Problem: Ich habe den Antrag auf Zuschuss für ungedeckte angemessene Kosten für Unterkunft und Heizung gestellt. Mich würde interessieren, wie sich dieser Zuschuss berechnet. Ich habe keine Berechnungsgrundlage finden können. Vielleicht kann mir hier auch jemand weiterhelfen. Der Antrag wird erst bearbeitet, wenn ich BAB beantrage. Das Formular liegt mir schon vor, jedoch erhalte ich eine Bescheinigung von meiner Ausbildungsstelle erst am 1. Arbeitstag.

Die Vollwaisenrente habe ich auch beantragt. - Alle laufenden Anträge werden im Moment bearbeitet und rückwirkend gezahlt, ich steh aber bis dorthin ohne dieses Geld erstmal da.


Ich danke schon mal im Voraus.
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  #2  
Alt 07.07.2011, 12:52
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Hallo!

http://de.answers.yahoo.com/question...2070503AAOtnY7

...Schau mal auf die erste Antwort, die finde ich sehr sehr interessant und hilfreich.
Anstatt Bürgschaft eine Kaution hinterlegen. Diese Kaution kann vom Amt übernommen werden.
Sollten sie dies, aus irgendwelchen Gründen, nicht tun, gibt es hier z.B. Hilfe:
https://www.kautionskasse.de/antrag
Da steht auch ne kostenlose Tel.Nr., mal anrufen und nachfragen...
Sollte das alles nicht funktionieren, hilft vielleicht nur noch die " Tränendrüse"
Ein persönliches Gespräch mit dem Vermieter suchen, alle Fakten auf den Tisch legen und einen, so gut wie möglichen, Eindruck machen...vielleicht findet ihr zusammen eine Lösung....

Mein Antrag auf Waisenrente hat damals über 8 Monate gedauert, aber solange muss ja irgendein Amt für dich Zahlen, notfalls das Sozialamt....

Ich kenn die Situation nur all zu gut...habe damals auch von BAB, Halbwaisenrente, Kindergeld und Ausbildungsvergütung gelebt, kein Zuckerschlecken...
aber du schaffst das!!!
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  #3  
Alt 07.07.2011, 12:56
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Registriert seit: 07.07.2011
Beiträge: 2
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Zitat:
Zitat von Vada-Julie Beitrag anzeigen
Hallo!

http://de.answers.yahoo.com/question...2070503AAOtnY7

...Schau mal auf die erste Antwort, die finde ich sehr sehr interessant und hilfreich.
Anstatt Bürgschaft eine Kaution hinterlegen. Diese Kaution kann vom Amt übernommen werden.
Sollten sie dies, aus irgendwelchen Gründen, nicht tun, gibt es hier z.B. Hilfe:
https://www.kautionskasse.de/antrag
Da steht auch ne kostenlose Tel.Nr., mal anrufen und nachfragen...
Sollte das alles nicht funktionieren, hilft vielleicht nur noch die " Tränendrüse"
Ein persönliches Gespräch mit dem Vermieter suchen, alle Fakten auf den Tisch legen und einen, so gut wie möglichen, Eindruck machen...vielleicht findet ihr zusammen eine Lösung....

Mein Antrag auf Waisenrente hat damals über 8 Monate gedauert, aber solange muss ja irgendein Amt für dich Zahlen, notfalls das Sozialamt....

Ich kenn die Situation nur all zu gut...habe damals auch von BAB, Halbwaisenrente, Kindergeld und Ausbildungsvergütung gelebt, kein Zuckerschlecken...

aber du schaffst das!!!

Achso, nimm zum Vermieter alle Möglichen Unterlagen, wie Ausbildungsvertrag, Sterbeurkunden, ALG 2 Bescheinung usw., mit...um deine Lage so gut wie möglich zu untermalen....
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  #4  
Alt 07.07.2011, 13:42
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Registriert seit: 06.07.2011
Beiträge: 2
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Danke Vada-Julie für deine Antwort.

Der Link mit der Frage / Antwort ist mir bereits bekannt. Die Bürgschaft wird von vielen Vermietern, bei denen ich war, nicht in Verbindung mit der Kaution gebracht. Die zahle ich in dem Fall zusätzlich noch. Es bleibt also weiterhin das Problem bestehen, dass ich ohne Bürgschaft keine Wohnung bekomme bzw. mir schriftliche Nachweise (wie zB Bescheid über Hinterbliebenenrente, BAB-Zustimmung) nicht vorliegen, da der Antragsstatus nicht abgeschlossen ist.

Bis die Vollwaisenrente durch geht, dauert es nicht mehr allzulange. Ich habe im Vorfled schon Halbwaisenrente bekommen, die Berechnungsgrundlage liegen vor Ort schon vor, da meine Mutter ab diesen Monat Rente wegen Erwerbsminderung bekommen hätte.

Zu meinem Einkommen wird leider nicht das Kindergeld gehören, da ich den Grenzwert (ich glaube ca. 8004 Euro Jahreseinkommen) mit Erhalt d. Vollwaisenrente überschreiten werde.
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