Umzug - Kosten etc

  • Hallo,


    bin alleinerziehde Mutter, Kinder 12 und 14.
    Wohne noch im "eigenen Haus".
    Kreditvertrag gekündigt, Makler ist schon aktiviert (sowohl mit Verkauf und Suche für neue Unterkunft), wird aber sicherlich trotzdem aufgrund der heutigen Immobilienlage auf eine Versteigerung hinauslaufen - und Privatinsolvenz.
    Ferner bin ich mit Unterstützung der ARGE freiberuflich tätig und brauche "nur noch" ~400€ Unterstützung.


    Nun kam aber auch der "böse Brief", dass ich bis Herbst eine neue Unterkunft suchen muss.


    OK, das ist auch nicht weiter schlimm, dass müsste ich sowieso, wenn das Haus versteigert ist - nur halt bisschen später.....
    (Wenn ich blos mehr Zeit hätte...ein Freund will das Haus ersteigern und uns drin wohnen lassen und so umbauen, dass noch ein Mieter rein kann......)


    Nun ist es aber so:
    Ich gehe arbeiten, werde nach Besuchen bezahlt und bekomme Provision. Wenn ich jetzt mal eben 2 Wochen nicht arbeite um die neue Wohnmöglichkeit zu renovieren und umzuziehen, habe ich kein Einkommen.
    Wer zahlt mir den Verdienstausfall?
    Ich möchte nicht mehr Geld von der ARGE, nur weil ich grad umzugstechnisch nicht arbeiten kann....ich will ganz da weg.
    Ich bin allein, Freunde, Familie soweit nicht vorhanden - also keine helfenden Hände (ich habe schon 3 gute Freunde, aber die sind körperlich behindert).
    Wer zahlt mir neue Möbel, wenn ich meine guten Massivholzmöbel (Kiefer) für nen PfennigFuffzig verscherbele um mir passende Billigmöbel zu kaufen?
    (Mir gings auch mal gut, da konnte ich mir durchaus das eine oder andere Gute leisten)


    Ihr seht schon, ich gehe doch etwas ins Detail.


    Wer zahlt den Abbau und Aufbau einer (uralten, aber nunmal vorhandenen) Einbauküche, das Anschließen der Elektrogeräte?
    Wer macht den Transport?


    Nun habe ich folgendes gehört:
    Auch eine alleinerziehende Dame musste wegen ALG2 umziehen, wurde gefordert.
    Ein Freund setzte entsprechendes Schreiben auf, dass die ARGE fordert, also auch zahlen muss.
    Möbelpacker, Umzugsunternehmen, Renovierung, Aufbau etc.
    Man dürfe den Standart nicht verschlechtern.
    Angeblich habe die ARGE dort entsprechend alles gezahlt - Umzugsfirma, einpacken, aufbauen, auspacken...
    Umgesetzt auf meine Verhältnisse wäre das:
    Ich dürfe auch auf eine Garage bestehen, die ich ja jetzt habe um mein altes Auto dort unter zu stellen und Lagermöglichkeit zu haben für Reifen etc, vermindert auch die KFZ-Versicherung.
    Ich brauche ein Büro und einen (kleineren) Lagerraum, auch das müsse sichergestellt sein (solange ich dieser Tätigkeit nachgehe, die mich ja vom ALG2 wegbringen soll).
    Und natürlich ein unkomplizierter Umzug.....


    Ich möchte natürlich keinen Luxus, nicht, dass wir uns da falsch verstehen, ich weiss, dass ich mich weiterhin einschränken muss. Aber ich möchte mich auch nicht verschlechtern. Möchte nicht, dass mein Auto (es ist ein altes, aber gut in Schuß und fährt zuverlässig) durch Abstellen draussen kaputt geht/Schaden nimmt.
    Wir wohnen in einer großen Stadt. Muss ich da überall hinziehen? Oder kann ich auf das Viertel bestehen, in dem wir wohnen? Diese Frage stelle ich wegen der Kinder.
    Meine Kleine ist beinahe Sonderschulfall und durch den Besuch ihrer jetzigen Schule (Hauptschule) hat sie unheimlich gut aufgeholt und ist eine gute Schülerin. Ein Wechsel der Schule wäre fatal. Und diese jetzige Schule habe ich ihr schon beim Landesschulamt erkämpft. Sie hat mittlerweile Freundinnen und ist endlich selbstbewusste geworden, braucht nicht mehr zur Ergotherapie.


    Bitte meine Fragen nicht falsch verstehen, ich bin kein Luxusweibchen, ich trage Klamotten von Ebay und verzichte auf schon alles, schäme mich nicht zur Tafel zu gehen, aber das bisschen, was ich habe, möchte ich auch halten.


    Ich freue mich über zahlreiche Antworten, am Besten mit Urteilen untermauert.


    (LSG Hamburg v. 29.03.2006, L 5 B 111/06 ER AS könnte ja schon zählen, oder?)