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#1
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Wer hilft mir, ein großes Fragezeichen aufzulösen??
Wie ist das mit Kostenübernahme für einen Umzug in eine andere Stadt (400Km Entf.), weil bei der betreffenden Person Pflegebedürftigkeit eingetreten ist und diese zu den Kindern in eine Einrichtung des Betreuten Wohnens zieht? Der Umzug ist notwendig, a) aus gesundheitlichen Gründen undGibt es die Möglichkeit, Kostenbeteiligung einzufordern? Wenn ja, wie und in welcher Höhe? Welche ges. Grundlagen gibt es hier? Im voraus vielen Dank für Antworten |
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