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#1
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Hallo! Mein Sachbearbeiter hat mit heute nahegelegt, wir können nur umziehen wenn ein Amtsarzt meinen Antrag auf Umzug befürwortet! Es reicht wohl nicht das ich vom Kinderarzt eine dringende Empfehlung habe aus dieser Wohnung zu gehen, Neurodamitis Alergien Astmar! Wir haben Nachtspeicher Heizung 155 Euro Feuchtigkeit usw! Als wenn wir Hartz Empfänger mit offenen Armen bei der Wohnungsuche empfangen werden! Ist das alles so???
MfG
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#2
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Hallo,
ja das ist so! |
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#3
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Hallo Janosh!
Bürokraten müssen alles doppelt und dreifach absichern! Aber unter den Amtsärzten gibt's Gott sei dank genügend vernünftige Menschen, die längst erkannt haben welcher Schwachsinn durch HARTZ IV auf Sie abgewälzt wird. Also positivv, hin und dem Sesselpupser seine Absicherung verschaffen! Gruß |
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#4
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Mir wurde auf der Arge auch gesagt das ich nur mit deren Erlaubnis ausziehen darf !!! wer will das bestimmen (bei schimmel in der wohnung!!!!) mein sohn hat asthma und die Ämter stellen sich quer
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#5
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Hallo ines 35!
Der Amtsarzt ist dazu da dem Sachbearbeiter der ARGE die Absicherung zu verschaffen die er benötigt die Anträge zu bewilligen, man muss nicht immer davon ausgehen das nur ablehnende Bescheide erstellt werden, es geht auch anders herum, also erst mal hin zum Amtsarzt, der ist nämlich im Gegensatz zum Fallmanager/Sachbearbeiter nicht in erster Linie seinem Dienstherrn verpflichtet sondern hat auch meistens den Dr. Titel und damit den Eid des Hypokrates geleistet, was Ihn verpflichtet in erster Linie der Gesundheit zu dienen. Gruß |
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