Umzug von 2 in 3 Zimmer nur unter Bedingungen?

  • Hallo,


    wir kommen gerade von Jobcenter und hatten dort heute ein Beratungsgespräch, ich bin vor kurzer Zeit zu meiner Freundin gezogen, sie bezieht Hartz 4 und hat einen 2 jährigen Sohn. Ich selbst beziehe auch Hartz 4, ich habe von meinem Amt einen Umzugsgenehmigung bekommen(Grund Familienzusammenführung), Umzugskosten usw. wurden nicht erstattet, was auch nicht das Problem ist. Der Kleine hat sein eignes Zimmer, mit Wickelkom usw.


    Nun wollten wir gerne eine 3 Zimmer haben, da die 2 Zimmer mit ca. 55qm etwas klein sind und wir auch das Bett für uns im Wohnzimmer haben, der Raum damit relativ zugestellt ist. Nun hiess es vom Amt das so ein Umzug nicht bewilligt wird, da man Anspruch auf ein Wohnzimmer, erst ab einer Anzahl von 3+ Kinder haben. Und wenn die Räumlichkeiten gut geschnitten sind, man keine Genehmigung für einen Umzug bekommt.


    Nun bekommen wir am Montag Hausbesuch und man will sich die Räumlichkeiten ansehen, und dann einen endgültige Endscheidung abgeben.


    Nun meine Frage, ist so ein vorgehen normal, wie sollte man sich beim Hausbesuch und auch generell verhalten. Gibt es Sozialgesetze die die Rechte wiederspiegeln?


    Uns geht es nicht darum unbedingt einen viel grössere Wohnung zu haben, eher darum das das Schlafzimmer abgetrennt ist.

  • Hallo,
    bei dem Hausbesuch unbedingt Zeugen hinzuziehen, die aber nicht zur Familie gehören oder den ganzen Besuch mit einer Videokamera festhalten.
    Idealerweise wäre natürlich gut wenn ein Anwalt anwesend wäre.
    Bei mir stehen einer dreiköpfigen Familie 75 m² zu.
    Sollte eine größere Wohnung nicht bewilligt werden sofort zum Fachanwalt, der ist kostenlos.