Umzug von 70m² in 75². Beamter soll alte Wohnung begutachten? Rechtens?

  • Hallo zusammen,


    ich bin im September 08 mit meiner neuen Lebensgefährtin und meiner Tochter(10Jahre) in eine 3 Zimmer Wohnung gezogen.
    Am 1.4 ist mein Sohn(7 Jahre) auch zu mir gezogen. Das Zimmer meiner Tochter reicht grade mal für Sie. Ein Bett ein Schrank und das Zimmer ist voll.


    Nun habe ich die Zusage für eine 4 Zimmer Wohnung bekommen, welche eine grösse von ca.75m² hat. Das es eine Dachgeschoss Wohnung ist, ist die Grundfläche so gesehen um einiges größer und wäre sehr passend.


    Nun hat mir mein Sachbearbeiter gesagt, das ich erst einen anderen Sachbearbeiter anrufen muss, welche meine jetzige Wohnung besichtigt, weil es ja möglich wäre, das ich mein Schlafzimmer räume und im Wohn- und Essraum schlafen könnte. Heisst Doppelbett weg und ein unbequemes Schlafsofa anschaffen.


    Ist dies rechtlich in Ordnung?
    Weil mir stehen ja mit 4 Personen 90m² zu oder irre ich mich da?


    Die neue Wohnung wäre incl.Heizkosten 70€ teurer.