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#1
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Hallo, ich bin alg 2 empfänger und möchte mit meiner Freundin in unserer stadt umziehen.
Unsere jetzige wohnung ist wegen Baumänglen schimmlig ,zudem ist sie so weit ab vom Schuss das ich hier fest sitze, zu einkaufen muss ich eine Stunde laufen und es gibt hier auch keine Öffentlichen Verkehrsmittel. Ich bin also vollkommen auf meine freundin angwiesen, das geht aber nicht denn sie ist studentin und oft nicht zuhause. Wir haben jetzt die Wohnung schon gekündigt, beim Amt war ich noch nicht. Wir haben uns jetzt eine Wohnung gesucht die eine bessere lage hat. allerdings ist die 10qm zu groß und 20 euro zu teuer.(habe so eine liste da). Was mache ich jetzt? wie gehe ich vor? ich brauche keine so große wohnung aber meine freundin, denn sie will sich dort ein arbeitszimmer einrichten. Muss meine freundin jetzt auf ihre Traumwohnung verzichten nur weil ich nicht arbeiten kann. Was passiert wenn ich ohne anmeldung einfach umziehe? MFG |
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#2
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So habe nun gerade gelesen, das wenn ich einfach umziehe die kosten für meine jetzige unterkunft erhalten bleiben.
das wäre ja dann auch noch okay ,da zahle ich die differenz einfach selbst. Stimmt das so? auch bei u 25? Geändert von JunkYard (03.01.2012 um 20:00 Uhr) |
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#3
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musste klappen. aber wenn es mal aus ist mit der freundin, dann ist die kacke am dampfen! die haben dir ja schon mal was an geld gestrichen. und es besteht schließlich die möglichkeit, dass eine angehende akademikerin nicht auf dauer mit einem in Psychotherapie befindenden freund zusammenleben will. sei also vorsichtig.
http://www.umzug-transparent.de/umzu...mung-der-arge/ |
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#4
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Zitat: Unter 25 Jahre ist ein Hartz 4 Umzug ohne die Zustimmung der ARGE schwierig, denn die ARGE übernimmt keine Unterkunfts- oder Umzugskosten, bis der Hartz 4-Empfänger 25 Jahre alt ist. Außerdem erhält man nur 80 Prozent der Regelleistung bis man 25 Jahre alt wird (SGB II § 20 Abs. 2a).
heißt das das die mir dann meine wohnung nicht mehr zahlen bis ich 25 bin? |
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#5
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na wenn du jetzt schon in einer vom amt bezahlten wohnung lebst, dann sollte es kein problem sein. entscheidend ist allerdings, ob du mit deiner freundin als bedarfsgemeinschaft oder als wohngemeinschaft eingestuft wirst. aber mit ihren 700 euro wird es wohl kaum zum leben reichen, wenn sie die hälfte der miete zahlen muss.
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#6
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na die differenz zur neuen wohnung wäre sehr gering nur 20 euro. Alsokein problem.
Da wir ja als bedarfsgemeinschaft gelten aber keine sind ,Sie nicht für mich aufkommt (was ich auch absolut richtig finde). Würde ich versuchen mit dem umzug diese berdarfsgemeinschaft aufzulösen und dann mit ihr in eine WG ziehen, muss ja niemand wissen das ich wieder mit ihr zusammen ziehe. Würde doch so gehen? ich meine wenn ich zu unrecht als bedarfsgemeischaft gelte muss ich mir ja irgendwie helfen ,ich meine von 160 euro lässt sich niemals leben, bin auch schon in den Wiederspruch gegangen in der Sie auch geschrieben hat das sie sich nicht für mich verantwortlich fühlt und mir keinen cent beisteuern wird. Habe aber keine antwort auf das schreiben erhalten. |
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#7
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W
Zitat:
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#8
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Danke für deine hilfe ,aber nein ich plane keinen sozialbetrug, ich reize meine Rechte aus.
Ich muss ja irgendwie leben. |
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#9
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aber ein intellektuelles problem hast du trotzdem. wenn ihr derzeit als bedarfsgemeinschaft beim amt gemeldet seid, dann könnt ihr nicht als wohngemeinschaft in eine neue wohnung ziehen, weil ihr euch ja angeblich getrennt habt. so doof ist keiner vom jobcenter, um euch diese mär abzukaufen. ich denke deine freundin ist studentin? die müsste doch um ein mehrfaches klüger sein als du!
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#10
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Mehrfache gemeinsame Umzüge sind eher noch ein WEITERES Indiz FÜR eine BG... Aber das wird der TE sicherlich schnell merken.
Turtle |
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