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#1
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Hallo,
ist es richtig, dass bei einer Trennung von seinem Ehepartner die Umzugskosten nicht ersetzt werden, wenn man in eine andere Gemeinde - auch wenn es die direkte Nachbargemeinde ist - ziehe. Ausnahme: Umzug zu einem neuen Lebensgefährten in dieser Nachbargemeinde; Pflege eines Angehörigen in der Nachbargemeinde, Auch eine Erstausstattung wird nicht gewährt, wenn man sich von seinem Ehepartner trennt. Sie wird nur gewährt, wenn ein Unverheirateter sich selbständig macht. Viele Grüße gode |
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#2
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Die Umzugskosten werden nur dann nicht ersetzt, wenn sie nicht vor dem Umzug beantragt wurden. Eine Genehmigung eines Umzuges darf nicht an Vorraussetzungen gebunden werden, die nicht im Gesetz geregelt sind. D.h. ein Umzug darf nur versagt werden, wenn ein u25-jähriger aus dem Haushalt seiner Eltern ausziehen will und damit hilfebedürftig wird oder wenn jemand in eine unangemessene Wohnung ziehen will. Die ARGE darf also nicht festlegen, wohin jemand ziehen darf, um die Erstattung von Kosten bewilligt zu bekommen. Die Notwendigkeit eines Umzuges ist bei dir gegeben. Daher sind auch die Umzugskosten zu tragen.
Zitat:
Zitat:
__________________
Gerne helfe ich auch bei Fragen, die mir als "Private Nachrichten" zukommen. Ich bitte aber diese Möglichkeit auf Fragen zu beschränken, die personenbezogene Daten oder Ähnliches enthalten. Fragen, die auch die Allgemeinheit interessiern (könnten), bitte im Forum stellen. Gruss R. Tipp: Lasst Euch von mündlichen Aussagen eures SB oder FM nicht abschrecken, Anträge zu stellen. Antrag schriftlich stellen und auf schriftliche Antwort warten.
Geändert von TheNextOne (08.10.2008 um 11:41 Uhr) |
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#3
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Hallo TheNextOne,
ganz herzlichen Dank für Deine hilfreiche Antwort. Aber wie beantrage ich ganz Konkret diese Umzugskosten.Wo muss er beantragt werden: in der neuen oder alten Gemeinde? Auf welchen § könnte ich mich berufen.Könnte ein Schreiben wie folgt aussehen. Ich beabsichtige wegen Trennung von meinem Ehepartner in die Nachbargemeinde umzuziehen. Der Mietvertrag wurde inzwischen zur Genehmigung der Arge der Nachbargemeinde vorgelegt. Nach meinen Informationen muss der Umzug von Ihnen genehmigt und die Kosten von Ihnen getragen werden, auch wenn die Wohnung in einer neuen Gemeinde liegt. Bei einer Trennung ist es auch schwierig eine Erstausstattung zu erhalten, weill die Haushaltsgegenstände auf die einzelnen Partner aufgeteilt wird. Gibt es eine Möglichkeit die fehlenden Haushaltsgegenstände zu erhalten. Trifft dein angegebener § dafür zu? Viele Grüße gode |
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#4
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Der Umzug und auch die Umzugskosten werden bei der alten Arge beantragt. Bei der neuen lediglich die Kosten der Unterkunft (auch die evtl. Mietkaution) und die Regelleistungen, dies muss in einem neuen Antrag erfolgen.
Zitat:
Zitat:
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Gerne helfe ich auch bei Fragen, die mir als "Private Nachrichten" zukommen. Ich bitte aber diese Möglichkeit auf Fragen zu beschränken, die personenbezogene Daten oder Ähnliches enthalten. Fragen, die auch die Allgemeinheit interessiern (könnten), bitte im Forum stellen. Gruss R. Tipp: Lasst Euch von mündlichen Aussagen eures SB oder FM nicht abschrecken, Anträge zu stellen. Antrag schriftlich stellen und auf schriftliche Antwort warten.
Geändert von TheNextOne (08.10.2008 um 17:41 Uhr) |
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