Unangemessene Wohnung?

  • Hallo!



    Bis vor 1 Monat lebte ich bei meinem Vater. Während der Zeit musste ich keine Miete zahlen oder andere Kosten, ich bekam den ganz normalen ALG II Satz. Mein Vater ist leider verstorben und ich muss mir nun eine eigene Wohnung suchen.
    Die Wohnungssuche blieb bis jetzt erfolglos. Ich erhielt von vielen Mietgesellschaften Absagen, die ich mir auch schriftlich habe mitgeben lassen. Es gäbe in meiner Stadt einfach keine passende Wohnung, die angemessen ist.


    Vorgeschrieben ist:
    1 Person
    50m²
    232,00 € Kalt


    Nun habe ich mir heute eine Wohnung angeschaut. Die ist jedoch
    56, 93 m² -
    280 € Kalt -
    90 € Betriebkosten,
    83 € Heizkosten.
    = 453 € Warm


    Demnach viel zu hoch! Der Vermieter meinte aber, er könnte sie im Vertrag "anpassen" und ich würde 59 € Eigenanteil dazu zahlen. Wäre für mich nicht unbedingt das Problem. Meine Schwester würde mir in großer Geldnot zur Seite stehen.


    Im Vertrag steht nun:


    221 € kalt
    90 € Betriebkosten,
    83 € Heizkosten.
    = 394, € Warm


    In paar Tagen habe ich das Gespräch mit meinem Sachbearbeiter. Ich frage mich nun, ob das Angebot abgelehnt wird. Soll ich ihm von den 59 € erzählen? Meine Schwester wollte beim Gespräch dabei sein und erwähnen, dass sie mir zur Seite stehen wird. Ich führte, dass mir dann die Umzugskosten + Kaution nicht bezahlt wird.


    Noch lebe ich bis Ende Mai in der Wohnung meines Vaters. Wohnen könnte ich hier nicht, die Wohnung ist 84 m² groß und über 500 € Warmiete. Die Miete wird von dem Geld bezahlt, das mein Vater auf zwei Sparbüchern hinterlassen hat.

  • Nein ! Ich habe 58,5 qm² die mich 390 € kosten - da es mit der Heizkostenauflistung zunächst Probleme gab, die ARGE wollte über 50€ für Warmwassernutzung abziehen da dies Luxus sei, habe ich vor dem Sozialgericht geklagt. Meine 84 jährige Vermieterin wurde zunächst sogar zu dem Gerichtsverfahren geladen, meine Rücksprache beim Gericht hat dann dazu geführt das die Richterin meine Vermieterin angerufen hat und sich die Zusammensetztung der Heizkosten erklären lassen. In dem Verfahren wurde dann die ARGE zu fast vollständigen Heizkostenübernahme verpflichtet lediglich ein lächerlicher Betrag von 6,51 € war dann mein Anteil, inzwischen wird auch dieser Betrag von der ARGE voll übernommen!


    Hier einige meiner erfüllten Kriterien:


    Zitat

    Alleinstehende bis 47 m²


    Zitat

    Daher kann in den Fällen, in denen
    glaubhaft vorgetragen wird, dass angemessener Wohnraum tatsächlich nicht verfügbar ist,
    im Einzelfall von den angemessenen Werten für Wohnungen bis zu 47 m² in Höhe von 20 v.
    H. abgewichen werden.


    Zitat


    In der Rechtsprechung ist inzwischen anerkannt, dass bei temporären Bedarfsgemeinschaften mit umgangsberechtigten Kindern ein zusätzlicher Wohnbedarf bestehen kann