Unangemessene Wohnung - trotzdem weitere Leistungen möglich?

  • Hallo liebe Hart IV Gemeinde!


    Wenn ich in eine unangemessene Wohnung umziehen möchte, weil sich einfach keine angemessene Wohnung finden läßt, gibt es dann noch Möglichkeiten weitere Leistungen (Kaution, Erstausstattung, Umzugskosten etc) zu erhalten? Wenn ja, welche und wie muss ich vorgehen?


    Bisher habe ich nur gehört, dass einem dann alle sonstigen Leistungen gestrichen werden - was ich für recht unfair halte.


    Was sind eigentlich Wohnugsbeschaffungskosten? Wie definieren die sich?
    Und was zählt alles zu Umzugskosten?


    Herzlichen Dank!


    Bibi

  • Hallo,


    ein Umzug in eine unangemessene Wohnung wird vom Amt mit sicherheit abgelehnt werden. Solltest du den Umzug dennoch durchführen, dann erhälst weder Wohnungsbeschaffungskosten (Kaution, Maklergebühren, Wohnungsanzeige, Doppelte Mietzahlung) noch Umzugskosten.


    Wenn du vom Amt zum Umzug aufgefordert wurden bist, weil deine momentane Wohnung unangemessen ist und du keine angemessene Wohnung finden kannst, so musst du dies dem Amt schriftlich Nachweisen.
    Somit muss das Amt auch weiterhin die KDU deiner jetzigen Wohnung übernehmen.


    Liebe Grüße
    Kätzchen35

    Rechtlicher Hinweis Die von mir getätigten Aussagen und Auskünfte entsprechen meiner persönlichen Meinungen sowie Kenntnissen und stellen keine gesetzliche oder verbindliche Rechtsberatung dar!

  • Herzlichen Dank für Deine Antwort, Kätzchen. :)


    Aber was ist, wenn ich gerade keine Wohnung habe und daher auf jeden Fall eine Wohnung brauche? Sprich, es mir nicht möglich ist, in der (nicht vorhandenen) Wohnung zu bleiben? Bisher liegt jede Wohnung, die ich in den Zeitungen gesehen habe, über den Grenzen von der ARGE.

  • Hallo Bibi,


    wie schon gesagt, du musst dies dem Amt schriftl. Nachweisen, das nichts zu finden ist. Schneide von mir aus die Wohnungsangebote in der Zeitung aus.


    Das Amt MUSS dann weiterhin auch die unangemessenen Kosten übernehmen.


    Mir stellt sich die Frage, warum du nicht in der Wohnung bleiben darfst? Gibts Ärger mit dem Vermieter? Du kannst mir auch gern per PN was dazu schreiben.


    Liebe Grüße
    Kätzchen35

    Rechtlicher Hinweis Die von mir getätigten Aussagen und Auskünfte entsprechen meiner persönlichen Meinungen sowie Kenntnissen und stellen keine gesetzliche oder verbindliche Rechtsberatung dar!

  • Hallo Kätzchen! :)


    Das heißt also, dass die ARGE auch die Umzugskosten, Erstaustattung etc. übernehmen muss, auch wenn die Wohnung "zu teuer" (aka unangemessen) ist?


    Wie kann ich die ARGE davon überzeugen, dass sie mich trotz der unangemessenen Wohnung komplett unterstützt? Bisher habe ich nur die Erfahrung gemacht, dass sie sich extrem heftig sträuben.


    Hast Du noch Tipps, wie ich es beweisen kann, dass es momentan keine angemessene Wohnung gibt?


    Herzlichen Dank schon einmal im Voraus! :)
    Bist eine gute Hilfe. :)

  • Hallo Bibi,



    Also Wohznungsbeschaffungskosten können durch die Behörde übernommen werden, wenn..............wie in deinem Fall
    aus anderen Gründen notwendig ist z.b. durch Wohnungsverlust und wenn ohne Zusicherung eine Wohnung in einem angemessenen Zeitraum nicht gefunden werden kann.
    ( § 22 Abs. 3 SGB II; fast gelichlautend " 29 Abs. 1 Satz 7 SGB XII, §42 Nr. 2 SGB XII für Grundsicherung)


    Tip zum Nachweis der Wohnungssuche: Melde ich auf dem Wohnungsamt als wohnungssuchend und lass dies dir dort schriftlich bestätigen. Dies kannst du dann auch deinem SB vorlegen.


    Liebe Güße Kätzchen35

    Rechtlicher Hinweis Die von mir getätigten Aussagen und Auskünfte entsprechen meiner persönlichen Meinungen sowie Kenntnissen und stellen keine gesetzliche oder verbindliche Rechtsberatung dar!

  • Herzlichen Dank noch einmal für Deine ganzen Tipps. Ich werde es auf jeden Fall mal versuchen. Mal sehen, was dabei raus kommt. :)


    Wohnungssuchend bin ich auch schon gemeldet, nur wurde mir darüber bisher nur Wohnungen über den Grenzen der ARGE vorgeschlagen. :(


    Wenn ich noch mehr Fragen habe, dann melde ich mich wieder. :)


    Danke und bis bald! :)