"Unrecht" erbrachte Sozialleistungen????

  • Hallo zusammen,


    es tut mir leid, dass ich wahrscheinlich viele Fehler beim Schreiben machen werde, aber ich bin eine Ausländerin und mit der Sprache geht es noch nicht so perfekt.


    Ich bitte Sie um Hilfe oder ein paar Tipps, wie ich richtig Widerspruchsbrief an die Arge schreiben soll.


    Also, es geht eigentlich um meinen Freund. Und zwar, wir sind seit 8 monaten zusammen und vor paar Monaten beschlossen wir zusammenzuziehen. Wir sind beide aber SGB2 Empfänger. Er seit Dezember letztes Jahres und ich seit Jahnuar dieses Jahres. Auf jeden Fall entschlossen wir in meine Wohnung zusammenziehen, weil meine Wohnung 3 zimmer hat, und seine nur 2 Zi. Sie sind beide gleich gross, aber ich habe ein Kind von der erste Ehe und deswegen bräuchten wir 3 Zi. Wohnung.
    Die Kündigung von seiner Wohnung auf Grund dem Kündigungsfrist sollte zum 01.März erfolgen (3 monate Kündigungs Frist). In der letzten Monaten mein freund war sehr oft bei mir und oft übernachtet, und weil wir uns kein Umzugsauto leisten konnten, haben wir seine sachen langsam Tag für Tag zu mir geschleppt haben.
    ich bekomme für meine Wohnung im Monat 195,00 Euro von der Soz. Amt und den rest muss ich selber bezahlen. Bei der Arge meinen, dass weil mein Kind aus der Bedarfgemeinschaft raus ist (sie bekommt Unterhalt von der Vater) beziehe ich nur 195,00 Euro im Monat für die Unterkunft.
    Mein Freund vorgestern den Brief von demSoz.Amt bekommen, wo sie sagen, dass er Unrecht die Leistungen für die Unterkunft und Heizung bekommen hat ( das Geld wurde direckt von Arge zu GEWO überwiesen), weil er bereits zum 01. März umgezogen war.
    Also, er muss jetzt die Überzahlung zurückzahlen , obwohl er das Geld gar nicht bekam, und noch dazu hat er die Sperre von einem Monat für die Unterkunft und Heizung bekommen.


    Er war gestern bei Arge, dort wollen sie ihn gar nicht reden lassen.


    Aber als wir denen mitgeteillt haben, dass wir zusammenziehn wollen, ware sie froh, dass sie nicht mehr für die zwei Wohnungen zahlen müssen.


    Bitte, antworten Sie mir, was können wir tun?

  • ihr müsst das eigentlich nur klarstellen, das auf grund der kündigungsfrist der wirkliche umzug erst zu dem zeitpunkt vollzogen wurde, an dem die kündigungsfrist der wohnung deines freundes ablief
    dein freund war vertraglich verpflichtet die miete für die wohnung zu leisten, und wenn er das nicht kann und die wohnung von den kosten her erlaubt wurde, hat das sozialamt(?) die wohnung auch zu zahlen, da ihr ja nun zug um zug zusammenzieht,


    ich weis garnicht was die wollen...