Unterhaltspflicht gegenüber Mutter bei Hartz 4

  • Hallo alle zusammen,
    ich bräuchte dringend Hilfe.
    Ich bin 33 Jahre alt und wohne mit meiner Mutter in einer bezahlten Eigentumswohnung mit 90 qm. Ich bin voll berufstätig, meine Mutter war arbeitslos und ist Ende 2007 in Hartz 4 gefallen. Sie bezieht aber keine Leistungen von der ARGE, sondern ist momentan immer noch vor Gericht, weil die ARGE nicht zahlen will wegen angeblich vorhandenem Vermögen.
    Dies mal vorneweg. Meine eigentliche Frage ist die:
    Ich möchte gerne mit meiner Freundin in eine Mietwohnung ziehen. Bin ich dann gegenüber meiner Mutter unterhaltspflichtig wenn ich mit meiner Freundin in eine eigene Wohnung ziehe? Bzw. wie hoch ist die Einkommensgrenze von mir?
    Und darf meine Mutter die 90 qm Eigentumswohnung behalten, wenn Hartz 4 genehmigt würde?
    Ich bin für jede Antwort die mir weiterhilft dankbar.
    In diesem Sinne, schonmal danke im voraus.
    Grüßle
    Uwe

  • Die Frage ist, was die Arge mit "vorhandenem Vermögen" meint. Wenn es neben der Eigentumswohnung noch verwertbares Vermögen gibt, könnte es sein, dass deine Ma Leistungen nur auf Darlehensbasis erhält. Die Eigentumswohnung ist nicht relevant; die darf sie behalten. Eigentum, egal ob Haus oder Wohnung, ist bis zu einer Wohnflächengröße von 130 qm geschützt. Dabei ist auch unerheblich, wie viele Personen in dem Objekt wohnen. Solange deine Mutter H IV bekommt und nicht Sozialhilfe/Grundsicherung, also auch nicht aus dem ALG II-Bezug herausfällt, bist du für sie nicht unterhaltsverpflichtet. Aus dem ALG II-Bezug fällt man beispielsweise heraus, wenn man im Alter zwischen 15 und Rente nicht mehr arbeitsfähig ist. Deine Einkommensgrenze (wenn du dann also für sie aufkommen müßtest) wäre dann aber ziemlich hoch. Die genaue Zahl weiß ich nicht,aber es waren an die 100.000 € Jahreseinkommen. Das Anlagevermögen (wie z.B. Grundeigentum) spielt keine Rolle, jedoch die sich daraus ergebenden Einnahmen, wie beispielsweise Mieteinnahmen, Zinsen, Dividenden.

  • Vielen Dank für deine ausführliche Antwort. Ist mir sehr geholfen damit.
    Nun zu deiner Frage:
    Mit dem vorhandenem Vermögen meint die ARGE 10.000 € die Tante und Onkel meiner Mutter überschrieben haben im Falle des Todes von Tante und Onkel. Also Beerdigungsgeld halt. Dieser Sachverhalt ist aber vom Gericht schon geklärt (die Klage der ARGE ist abgewiesen worden). Leider ist von der ARGE ein Widerspruch eingelegt worden. Jetzt hat die ARGE ein Problem damit, dass mein Auto bei meiner Mutter als Zweitwagen gemeldet ist. Und dieser Sachverhalt ist noch nicht geklärt und lässt anscheinend auch noch auf sich warten. Falls das Gericht wieder zu unseren Gunsten entscheiden sollte, bin ich gespannt, was der ARGE noch einfällt um Widerspruch einzulegen.
    Auf jeden Fall nochmals Danke für deine Antwort.
    Grüßle
    Uwe

  • Die 10.000 € von Tante und Onkel sind sicherlich auch so - für den Todesfall - als "zweckbestimmt" angegeben worden, daher kann die Arge da nicht `ran. Mit dem Auto könnte das schon anders aussehen, obwohl vermutlich jedem klar ist, dass das Auto deswegen als Zweitwagen auf den Namen deiner Mutter läuft, weil dann die Versicherungskosten niedriger sind?! Hoffe, dass ihr durchkommt. Ergebnis-Nachricht hier im Forum wäre gut.
    Gruß. LiRaFe

  • Anscheinend waren die 10.000 € nicht als "zweckbestimmt" deklariert. Weiss ich jetzt nicht genau. Denn ansonsten hätte es die ARGE doch nicht versucht. Aber egal. Das mit dem Zweitwagen ist eigentlich jedem klar, sag ich mal so. Mir kommt es so vor, als ist das reine Willkür dieses Sachbearbeiters. Drum wart ich ja drauf, was denen dann als nächstes einfällt.


    Jedenfalls dir nochmals danke. Ergebnis Bericht folgt natürlich. Weiss aber nicht wie lange das noch dauert. Schließlich geht das jetzt schon 1,5 Jahre.


    Alles Gute
    Grüßle
    Uwe