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#1
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Hallo Leute...
vielleicht seit Ihr ja in der Lage mir weiter zu helfen... Vor einer Weile laß ich im Stern einen Artikel, in diesem ging es darum, das ein Vater einer 4 Jährigen Tochter vor dem ( ich glaube es war das OLG Koblenz ) geklagt hatte, und zwar auf mehr Wohnraum... er wollte das Ihm genau wie seiner ExFrau 60 qm Wohnraum zugesprochen werden... Als Begründung hat er angeführt, das seine Tochter regelmäßig bei Ihm zu Besuch sei (14 Tägig), und das es unzumutbar sei, dass er sich dann um Halb Acht Abends mit der Kleinen hinlegen müsse um zu schlafen... (er hat laut dem Artikel das Verfahren gewonnen) Meine Tochter ist 5 Jahre und bei mir ist der Fall ähnlich, nur das meine Tochter jede Woche Dienstags und Freitags sowie alle 14 Tage das gesamte WE bei mir verbringt... Ich würde mich also freuen, wenn jemand den besagten Artikel auch gelesen hätte, oder Ihn vlt. sogar aufgehoben hat, damit ich Anhand dessen ebenfalls auf mehr Wohnraum bestehen kann, ohne nochmals Klagen zu müssen... Denn es kommt noch hinzu, das meine Tochter an ADHS erkrankt ist, und es von daher nicht vertretbar ist, das Sie bei Ihren Besuchen bei mir, keinen eigenen Schlafraum zur Verfügung hat... GLG Frank |
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#2
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Hallo!
Ich hab mal gegoogelt: http://www.welt.de/welt_print/articl...derbesuch.html (SG Aachen, Az: S 14 AS 80/07) Zitat:
Schrader
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Schrader Ich bin kein Arbeitsrechtler! Mein Wissen und meine Einschätzungen, welche ich hier von mir gebe, habe ich aus meiner beruflichen Erfahrung oder ganz einfach bei Google gefunden! |
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