Verheiratet und Eltern

  • Ich bin neu hier und will mir ein wenig Hilfe holen.


    Ich schilder mal mein Problem


    ich deutsche 31 Jahre alt , lebe mit meinen Mann bei meinen Eltern im Haus . Wir haben zwei Zimmer und der Rest wird zusammen genutzt. Mein Mann ist Marokkaner und geht zur Zeit zur Schule und sucht arbeit was nicht so will wie wir möchten.


    Was dazu kommt das ich schwanger bin und nächsten Monat in den Mutterschutz gehen werde und danach ein Jahr Elternzeit nehmen möchte.


    Nun ist unser grosses Problem das es einfach nicht mehr geht mit den Eltern zusammen zu leben, man ist nur noch unzufrieden und alles eskaliert das wir irgendwann uns ganz aus dem Weg gehen werden.


    Mein Problem ist einfach, wir wollen das Risiko eingehen den Antrag beim Sozialamt abgeben, allerdings nervt mich dieser Zettel wo man die Mitbewohner im Haus angeben muss und das sind nun mal die Eltern die alles wie wir offenbaren müssen.


    Meine Eltern sind allerdings strickt dagegen das wir das machen und sie sind auch sehr wohlhabend das wir mit ihnen woll keine Chance haben daraus zu kommen und ich ewig von meine Eltern abhängig sein werde. Ich will einfach nur mein eigenes Leben leben mit meinen Mann und eine gute Ehe führen mit einen zufriedenen Kind. Das ich momentan gar nicht habe unsere Ehe wird hier nur kaputt gemacht und die Probleme schaden ja auch dem Kind.


    Wie sehen den die Chancen aus das sie nicht den Antrag ablehnen ? Da ja meine Eltern wohlhabend sind und die dann noch sagen , ja die haben doch genug Geld sollen sie ihre Tochter unterstützen , das möchte ich aber nicht wieder von den Eltern abhängig sein.


    Hat man den mit 31 Jahren nicht andere rechte als wie mit 25 Jahren ?


    Bitte um Hilfe

  • Ab Vollendung des 25. Lebensjahres kannst du dir eine eigene Wohnung nehmen, unabhängig davon, wie wohlhabend deine Eltern sind. Ich würde vorab ein Gespräch bei der für dich zuständigen Behörde suchen, in dem du genau erfragst, wie groß diese Wohnung sein darf und wie hoch die angemessenen Kosten dafür sein dürfen. Erst danach solltest du die Wohnung nach diesen Kriterien auswählen. Normalerweise bekämst du auch Geld für eine Erstausstattung, aber unter den gegebenen Umständen können deine Eltern dich ja vielleicht diesbezüglich unterstützen.


    Auch, wenn du noch bei deinen Eltern wohnst, bekommst du unabhängig vom Einkommen deiner Eltern Unterstützung, weil ihr eine HG (= Hausgemeinschaft) seid und nicht als BG (=Bedarfsgemeinschaft) gewertet werdet. Ihr solltet dazu lediglich in den Antrag mit aufnehmen oder eine Extra-Anlage formulieren, dass deine Eltern und du - ihr - gegenseitig nicht für einander einsteht und aufkommt.