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#1
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guten tag
nehmen wir an 2 personen leben in einem einfamilienhaus mehrere stockwerke 2 küchen 2 badezimmer usw. die personen sind miteinander verwand (grossvater enkel) grossvater ist der eigentümer bezieht rente enkel beantragt hartz 4 ist es möglich sich die kosten für unterkunft und heizung im rahmen eines mietvertrages zwischen den beiden erstatten zu lassen oder wird das im allgemeinen nicht akzeptiert es ist nämlich so das 1 stockwerk genau den vom der arge zugestandenen 50 qm ent- spricht mit bad kochecke usw. danke im vorraus für die antwort |
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#2
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wenn die sache transparent(ordentlicher mietvertrag) gestaltet wird und die bezahlung der miete per kontoüberweisung stattfindet, kann man das durchaus machen.
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#3
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Ich habe damals im MFH von meinem Vater gewohnt. Er unten ich oben alles extra Bad, Küche etc. Das er mein Vater ist hat keinen interessiert.
Mietvertrag wurde erstellt, Miete habe ich in Bar ausbezahlt aber alles schriftlich festgehalten zum Fall der Fälle. Mietvertrag aus dem Internet als pdf gleich zum ausfüllen. |
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