Von Wohnungslosigkeit bedroht...+10% ???

  • Liebe Mitglieder..


    Ich wohne zur Zeit mit meinem 1-Jährigen Sohn in Untermiete. Der Hauptmieter hat nun die Wohnung gekündigt und ich muss zum 01.04.2014 hier raus. Wenn ich bis dahin keine Wohnung bekomme sitze ich quasi auf der Straße. Nun suche ich schon sied september lezten jahres nach Wohnungen und habe mich auch so oft beworben. Da ich eine negative Schufa habe habe ich bisher nur absagen bekommen. (schon mehr als 20 telefonisch und schriftlich). Nun habe ich durch Zufall eine Wohnung zur Nachmietung gefunden bei der ich alle Unterlagen eingereicht habe und die auch akzeptiert wurden nur vom Jobcenter muss ich jetzt das ok bekommen damit ich dort einziehen kann. Der Mieter dieser Wohnung hatte mri gesgt das sie 497 euro warm kostet, als das Wohnungsangebot von der Vermietung geschrieben wurde wurde die miete aber neu berechnet und ist jetzt bei 544 euro warm. Nun habe ich angst, das ich deise wohnung nciht bekomme, weil die warmmiete zu hoch ist! Eigentlich hätte ich bei der Heizungsart(Zentral-Öl) und der Gebäudegröße(11.000qm) einen anspruch auf 499 euro warmmiete soweit ich richtig gelesen habe (oder??) und da ich von wohnungslosigkeit bedroht bin habe ich gehört darf die miete auch um 10% höher sein... stimmt das? Ist an dem gerücht was dran? Gibt es ein Gesetz dazu?? Wären es 10% würde ich , wenn cih richtig gerechnet habe, 548 euro warmmiete anspruch haben und dann wäre das ganze kein problem.. aber stimmt das? es gibt seiten da steht das es nciht ganz 10% sind sondern nur 25,50 euro mehr auf 499 warmmiete sind. Bitte helft mir! Ich will diese Wohnung unbedingt bekommen sonst weis ich ncith wie ich an eine Wohnung komme! VG Und vielen Dank im Voraus,


    Maria

  • Dazu gibt es kein Gesetz. Jeder Kommune (Stadt, Gemeinde, Landkreis) hat eigene "Unterkunftsrichtlinien", weil nämlich Mieten z. B. in Gotha billiger sind als in Hamburg und München. Du schreibst ja noch nichtmal, um welchen Ort es sich bei dir handelt, daher kann man dir auf dein "499 Euro soweit ich richtig gelesen habe (oder??)" gar nicht antworten.

  • Aaaalso...


    Ich bin Alleinerziehend in Berlin und von Wohnungslosigkeit bedroht. Im Wohnungsangebot steht:


    Warmmiete: 544
    Zentralheizung: Öl
    qm: 60
    Beheizte Gebäudefläche: 11.000qm


    Für einen 2-Personen-Haushalt gibt es dafür 501 Euro Warmmiete. Da ich von Wohnungslosigkeit bedroht bin und auch schon einen Schein fürs "Geschützte Marktsegment" bekommen habe, gibt es die Möglichkeit das noch 10 % mehr Miete übernommen wird. (Was aber nur eine Kann-Lösung ist wie ich erfuhr, steht also in keinem Gesetzbuch)


    Ich bin heute früh zum Jobcenter und wurde in der ersten Runde direkt rausgeschickt. 486 Euro Warm stand in Ihren Tabellen. Mehr stand da nicht drauf.
    Bin also direkt zu meiner Sozialberaterin hin, wo ich den M-Schein beantragt habe. Sie hat angerufen und genauer nachgefragt. Dort kam heraus das ich Anspruch auf 501 Euro Warmmiete habe und wenn Sie noch ein Schreiben bezüglich des M-Scheins hinzufügt (was sie tat) bekomme ich auch die 10% Aufschlag.


    Ich bin mit diesem Schreiben also zurück zum Jobcenter und habe direkt das "OK" zur Mietkostenübernahme bekommen.


    :D