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#1
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bei mir wird die Pauschale für Warmwasser vom Regelsatz abgezogen. Ich habe einen eigenen Zähler für Kalt- und Warmwasser. Müßte das nicht geändert werden und jählich bei der Abrechnung der Nebenkosten der Verbrauch des Warmwassers nach Zähler berechnet werden und die Unterkunftskosten ohne den Abzug bezahlt werden?
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#2
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Hallo!
Nein, Warmwasser zählt nicht zu Kosten für Unterkunft und müssen vom Regelsatz bezahlt werden. Bei anderen, die zum Beispiel einen elektrischen Durchlauferhitzer haben, kann man ja auch nicht ein Teil der Stromrechnung geltend machen.
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Schrader Ich bin kein Arbeitsrechtler! Mein Wissen und meine Einschätzungen, welche ich hier von mir gebe, habe ich aus meiner beruflichen Erfahrung oder ganz einfach bei Google gefunden! |
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