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Warum wird erst am einem bestimmten Datum gerechnet

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  #1  
Alt 23.01.2009, 13:03
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Standard Warum wird erst am einem bestimmten Datum gerechnet

Hallo,

ich habe mich Mitte Dezember 2008 beim Amt angemeldet. Dort bekam ich die üblichen Unterlagen mit der Aufforderung mich bei der Filemanagerin zu melden.

Ich bin Anfang Dezember zu einem Bekannten vorläufig gezogen, da ich eine Ausblidung ca. 300 Km weiter weg angefangen hatte. ( es ist eine Zweitausbildung, bin 27, kann aber Unfallbedingt in meinem Job vorerst nicht weiter arbeiten)
In der Firma habe ich 3 Monatelang keinen Cent gesehen. Folglich wurde meine Wohnung dort auch gekündigt. Also zog ich vorerst zu einem Bekannten.

Beim Amt hatte ich gesagt das ich zum 01.01.09 eine Wohnung hätte, dies wurde mir auch von der VErmietungsgesellschaft bestätigt.

Als ich soweitr alle Sachen zusammen hatte und sie dann mitte Januar abgegeben habe (zwischen Weihnachten und Neujahr hat ja niemand da gearbeitet) musste ich lediglich nur ein Schreiben bzw. Bestätigung haben vom Amt für die Vermietungsgesellschaft, das ich dort gemeldet bin und die Wohnungskosten übernommen werden. Den habe ich jetzt vorgestern auch bekommen und dorthin geschickt. Leider konnte ich deshalb die Wohnung auch nicht zum 01.01 bekommen sondern jetzt erst zum 01.02.

Auf meine Frage ab wann ich Leistungen bekommen würde wurde mir gesagt das ich erst am dem 01.02 angerechnet werden würde. Da dann erst alle Unterlagen (Mietvertrag fehlt ja nocht) vollständig da sein würden.

Daraufhin meinte ich das ich einen sogenannten Untermietsvertrag mit dem Mann hätte und ihm für Dez. und Januar ja auch MIete zahlen musste, wenn auch nur geringfügig.

zu meiner Frage nun: Warum wird das erst ab dem Tag gerechnet und nicht seit dem Anstellungsantrag?
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  #2  
Alt 23.01.2009, 15:21
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Weil die sparen wollen...
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  #3  
Alt 23.01.2009, 15:55
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Zitat:
Zitat von danny1303 Beitrag anzeigen
Weil die sparen wollen...
Serh kluge Antwort, ich glaube da wäre ich auch noch drauf gekommen... Ich wollte eigentlich wissen warum man das nicht ab Antragsdatum bekommt. Oder ob das rechtens ist erst 2,5 Monate später Leistungen zu zahlen.

Ich meine man geht doch nicht zum Amt um irgendwann mal etwas zu bekommen...
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  #4  
Alt 23.01.2009, 16:05
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Der Antrag muß bearbeitet werden von dem Datum ab wo du ihn dort abgegeben hast auch wenn du erst Unterlagen nachreichen mußtest was ja auch meist bis zu einem gewissen Tag zu geschehen hat.
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  #5  
Alt 23.01.2009, 17:00
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Zitat:
Zitat von Kitty121 Beitrag anzeigen
Der Antrag muß bearbeitet werden von dem Datum ab wo du ihn dort abgegeben hast auch wenn du erst Unterlagen nachreichen mußtest was ja auch meist bis zu einem gewissen Tag zu geschehen hat.


Eben das deenke ich ja auch, was kann man da machen?
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  #6  
Alt 23.01.2009, 17:19
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Lege Widerspruch ein und notfalls mußt du klagen.
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  #7  
Alt 24.01.2009, 00:24
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Darauf wollte ich hinaus, ich hätte gedacht, dass du ironie raushörst....
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