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#1
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Hallo, ich hätte mal eine Frage und hoffe ihr könnt sie mir schnell beantworten.
Ich lebe mit meinem Mann und meinen zwei Kindern in einer Wohnung und meine Mutter lebt in ihrer eigenen Wohnung. Sie ist fast blind und schwerhörig,d.h sehr hilfsbedürftig. Es wäre besser, wenn sie mit uns unter einem Dach leben würde. Mein Problem ist: Was passiert mit der Rente meiner Mutter, wenn sie zu uns zieht bzw wir in eine größere Wohnung ziehen und sie mitnehmen ? Wird sie für ihre eigene m² zahlen oder wird ihre Rente mit unseren ALG II verbunden? Ich hoffe ihr habt die Frage verstanden und könnt mir antworten. Viele liebe Grüße. |
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#2
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Hallo Allmaechtig,
die Rente deiner Mutter wird nicht bei euch angerechnet, denn ihr bildet dann keine BG, sondern eine HG (Haushaltgemeinschaft). Deine Mutter muss 1/5 der Miete zahlen, d.h. dieser Anteil wird euch von den KdU gekürzt. LG, Jalale. |
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#3
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Jalae ich danke dir für deine Antwort.
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#4
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Ich habe da noch eine Frage: Können wir da auch eine Wohnung für 5 Personen mit mehreren m² nehmen, als das was uns vorgeschrieben ist? So, dass die Agentur für Arbeit uns unsere Miete bezahlt und meine Mutter den Rest!
Würde mich über eine weitere Antwort freuen. Viele liebe Grüße. |
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#5
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Ihr könnt sicher eine größere Wohnung nehmen aber ihr bekommt von der ARGE nur die angemessene Miete übernommen den Rest müßt ihr selbst finanzieren.Wenn deine Mutter aber so hilfsbedürftig ist wie ihr sagt habt ihr dann schon mal über eine Pflegestufe nachgedacht und Pflegegeld.Das darf euch das Amt auch nicht anrechnen.
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#6
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Zitat:
Ich danke dir für die Antwort, hat mir weiter geholfen. |
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