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Weg zur eigenen Wohnung

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  #1  
Alt 29.10.2007, 15:19
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Standard Weg zur eigenen Wohnung

Hallo erstmal, ich bin der Neue

Anfang des Jahres musste ich, aufgrund von Geldmangel, mein Abitur kurz vor der Prüfung abbrechen und wieder bei meiner Mutter einziehen. Keinerlei Hilfe von Seiten der Ämter, da sich niemand für mich zuständig gefühlt hat (kein bafög, da ich schonmal etwas abgebrochen hatte, kein h4 weil ich dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung stand, keine Sozialhilfe, weil ich ja theoretisch die Schule abbrechen und arbeiten könnte).
Nun ist es aber so, das mir mit 27 ja eine Wohnung zusteht.
Der reguläre Weg wäre nun wohl, sich einfach eine Wohnung zu suchen, den Mietvertrag ans Amt zu schicken und die fangen dann irgendwann an, dafür zu zahlen.
Bloss ist es natürlich schwierig, sich mit einem h4 Einkommen von 90€ im Monat (ein Witz, oder? ist aber ein anderes Thema) eine Wohnung zu mieten, zumal ja meist auch eine beträchtliche Kaution gezahlt werden muss.
Dazu kommt, das ich mittlerweile kaum noch Möbel besitze, die meisten wanderten auf den Sperrmüll, als ich meine letzte Wohnung aufgeben musste, da ich hier nur ein 13 qm Zimmer habe.

Wie verfahre ich nun am besten? Dazu sei gesagt, das ich, zumindest im Moment, immerhin ein wenig Bargeld habe, Kaution wäre also aktuell nicht das grosse Problem. Nur hab ich natürlich Angst, mit meinem quasi nicht vorhandenen Einkommen direkt die erste Miete nicht zahlen zu können, von den Lebenshaltungskosten mal ganz abgesehen.

Vielen Dank im Vorraus, Daniel

Ps: Ich würde gerne eine WG gründen, ist günstiger und schöner, aber mit 210€ kalt bekommt man natürlich keine WG taugliche Wohnung. Kann man da irgendwas regeln? Ist nicht so wichtig, aber falls das zufällig jemand weiss... ;D

Geändert von Danster (29.10.2007 um 15:27 Uhr)
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  #2  
Alt 29.10.2007, 18:06
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Hallo,

wovon lebst du denn zur Zeit?

mit 27 steht dir eine eigene Wohnung zu.
Den Umzug bzw. die Kostenübernahme musst du vor Unterzeichnung des Mietvertrages von der Arge bewilligen lassen.


Natürlich werden die Kosten bei einer WG Gründung die Mietkosten nur teilweise (also für dich) und nicht für die komplette WG übernommen.

Das heißt wenn du eine 2er WG gründest in einer Wohnung mit 3 Zimmern von ca 60m² die warm 450€ kostet, hast du gute Aussichten das dein Mietanteil übernommen wird.

Aber erst mal zur Arge und Leistungen benatragen!
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  #3  
Alt 29.10.2007, 19:30
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Beiträge: 4
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Ich bin selbständig (Daher das niedrige ALG, die rechnen mir immer Einkommen an, egal ob ich welches habe oder nicht - wenn nicht, muss ich halt hungern, kein Problem) und hab vor kurzen mal eine Rechnung über einen grösseren Betrag geschrieben... Davon zehre ich jetzt seit einiger Zeit und lebe quasi am unteren Limit.
Ist leider kein regelmässiges Einkommen, ich arbeite in der Veranstaltungsbranche und da gibts nunmal sehr fette, aber auch sehr magere Monate. Deswegen auch ALG2, für die mageren .

Ich müsste mir also einen Mietvertrag aushändigen lassen, den Kram beantragen, abwarten, und dann, bei Bewilligung erst unterzeichnen? Klingt ja soweit recht einfach, aber welcher Vermieter macht sowas denn mit? Alle Wohnungen, die ich mir bisher angeschaut habe, hatten sehr viele Interessenten, gerade billige Wohnungen sind ja äusserst beliebt, und da ist natürlich klar, das ich mich mit solchen Schikanen nicht gegen einen Normalverdiener durchsetzen kann.

Geändert von Danster (29.10.2007 um 19:31 Uhr) Grund: Zeichensetzung : mangelhaft.
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  #4  
Alt 29.10.2007, 19:56
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Hallo,

das ist aber keine gängige Anrechnungspraxis für Eikommen aus einer selbständigen Tätigkeit.
Wer hat denn den Satz festgelegt? In der Regel wird ALG" in deinem Fall immer nach Abzüge deiner tatsächlichen Einnahmen berechnet.


Es gibt einen Vordruck, den dein Vermieter ausfüllen muss.
In diesem sind alle Posten wie Größe, Zimmerzahl, Kaltmiete, Nebenkosten etc. aufgelistet, mit diesem gehst du zur Arge.
Meist wird sofort eine mündliche Zusage oder Absage erteilt, es ist also möglich diese Angelegenheit zeitnah zu erledigen.

Sollte der Vermieter auf schnelle Unterzeichnung des Mietvertrages drängen, und du dir wirklich sicher bist das die Wohnung im Rahmen der Mietgrenze liegt, dann unterschreibe den Vertrag.
Ein kleines Risiko bleibt dann aber immer, doch die Kaution könntest du ja aus eigener Tasche zahlen.
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  #5  
Alt 30.10.2007, 04:25
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Hallo!

Wenn Du selbstständig bist kannst Du doch jeden Monat mit der Arge abrechnen - ist natürlich Arbeit, da man sein Einkommen ja nachwiesen muss...

LG laetitia
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  #6  
Alt 31.10.2007, 20:22
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Hab mir gerade ne Wohnung angeschaut, alles sehr toll.
Könnte die bekommen, aber nur, wenn meine Mutter den Mietvertrag unterzeichnet. Damit würde ich wohl keine Stütze bekommen, oder?

Ansonsten nur Absagen, niemand will nen h4er. (Nachvollziehbarerweise, würde ich als Vermieter auch nicht wollen... )
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  #7  
Alt 02.11.2007, 02:55
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Zitat:
Zitat von Danster Beitrag anzeigen
Ansonsten nur Absagen, niemand will nen h4er. (Nachvollziehbarerweise, würde ich als Vermieter auch nicht wollen... )

wobei h4 empfänger eigentlich auch nur menschen sind, ich find es schändlich auf welchem stand sich deutschlands bürger teilweise befinden in punkto ansichten...


hartz4 empfänger od. arbeitsloser ist ja immerhin schon ne gern benutze beleidigung, besonders in gamerkreisen (hartz4 empfänger haben zuviel zeit, es gibt ja auch leute die net 24/7 zocken können bla bla)


an erster stelle stehen dann meist leute die selber nie hartz4 beantragen mussten und dementsprechend nur ne große klappe haben...vlt noch zur schule gehen...ergo noch nie auch nur einen tag richtig gearbeitet haben in ihrem leben


naja, ich finds traurig...
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  #8  
Alt 02.11.2007, 04:41
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Hallo!
@Charly:
Glaube mir , wenn Du mal Mietnomaden oder Menschen, die die Miete nicht zahlen und die Wohung verwüsten in einer von Dir vermieteten Wohnung gehabt hättest ( wobei ich nich tsage, daß solche Mieter generell nur Arbetislose sind, aber bei denen kann man halt generell nchts mehr holen ), würdest Du wohl die Vermieter vertehen.... Auch Vermieter sind nicht immer Bonzen mit viel Geld in der Tasche. Manche (besonders bei denen die nur ein Zweifamilienhaus haben) sind auch auf die Mietet angewiesen und selber ruiniert , wenn die nicht pünktlich kommt...oder die Wohnung in ein Schlachfeld verwandelt wird...

Wer einmal solche "netten" Erfarhungen gemacht hat, wird das sehr vorsichtig....

LG Laetitia
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  #9  
Alt 02.11.2007, 10:34
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Hallo,

Laetitia, da wäre ich ganz vorsichtig.
Du hast deine Aussage zwar nicht pauschalisiert, aber die Quintessenz belibt erhalten.
Hier ist ganz deutlich zwischen Arbeitslosen und Arbeitsunwilligen zu unterscheiden!

Ich würde meinen Mieter nach anderen Kriterien beurteilen.

Ganz im Gegenteil, ich finde nicht das ein ALG2 Empfänger ein höheres Risiko darstellt.
Wenn eine Kostenübernahme durch die Arge erfolgt, hat ein Vermieter eventuell mehr Sicherheit.
Gerade wenn die Miete durch die Arge direkt an ihn gezahlt wird.
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