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Wenn Heizkosten nur teileise gezahlt werden??

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  #1  
Alt 01.02.2008, 17:35
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Registriert seit: 20.11.2007
Beiträge: 11
Standard Wenn Heizkosten nur teileise gezahlt werden??

Ich lese gerade, die Heizkosten müssen voll übernommen werden. Nun ja, mein Bruder hat eine Wohnung 48 qm.
Wie sieht es aus, wenn aufgrund einer Nebenkostenabrechnung man an die Gemeinde die Hartz IV auszahlt ca. 300 Euro zurückzahlen muß, überwiegend Heizkosten.

Die Hausabrechnungen werden berechnet:
50 % der Kosten werden auf alle Mietwohnungen umgelegt
50 % nach Verbrauch

Somit ergab es sich, daß man zwar sehr wenig verbraucht, aber durch die Umlage der restlichen 50 % viel verbraucht wurde.

Die Gemeinde bezahlt aber nur den tatsächlichen Verbrauch des HartzIV-Empfängers. Zum Beispiel Verbrauch ca. 150 Euro mit den 50 % der übrigen Mietwohnungen ca. 450,oo Euro. Also müssen 300 Euro nachbezahlt werden.

Angeblich sollen Hartz-IV-Empfänger den Heizkostenbetrag erhalten, den sie zahlen müssen, cal 450,00 Euro? Auch sagte man mir, wer sehr sparsam ist, brauch auch nichts zurückzahlen. Trotzdem muß an die Gemeinde in Raten, der Differenzbetrag zurückgezahlt wrden. Das heißt auch für mich:
andere, die mehr Geld zur Verfügung haben, heizen auf Kosten der Harzt IV-Empfänger.

Habe bereits soviele Stelle, auch das Land, den Bund etc. angeschrieben, aber keine Antwort. Irgendwo muß so etwas doch genau festgehalten werden. Jedenfalls die Gemeinde besteht auf Zahlung.

Das ist hart, da ja bereits bald die nächste Abrechnung kommt. Mit anderen Worten, der Betrag von 347,00 Euro wird gar nicht mehr gezahlt, da immer Abschläge vorgenommen werden.

ISt das wirklich richtig? Gerecht ist es natürlich nicht.


Wenn ich doch auch diese 50 % bezahlen muß, weil die Abrechnungen so sind, daß habe ich das Geld doch bezahlt und müßte auch übernommen werden.

Gruß betina
Heritage@web.de
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  #2  
Alt 02.02.2008, 05:03
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Beiträge: 444
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Leider ist die Welt ungerecht! Und wenn man in eine Wohnung einzieht , dann kennt man die Modalitäten der Heizungsabrechnung, denn die müssen im Mietvertrag aufgeschlüsselt sein..

Zudem: alle anderen die im Haus wohnen , zahlen ja auch nach den selbern Modalitäten, d.h. eben auch sie zahlen 50% nach Verbrauch und 50% der Kosten. Was daran jetzt ungerecht ist , verstehe ich nicht... Zu den umgelegten Kosten gehört übrigens auch sowas wie Wartung der Heizung, Schornsteinfeger, Betriebsstrom etc..Wie willst Du das denn nach nur Verbrauch umlegen???

Dadruch das alle eben 50%nach Verbrauch zahlen ( ich nehme an druch Wäremzähler festgestellt , die übrigens superungenau sind und deshalb nicht allein zur Abrechnung herangezogen werden) haben alle denselben Anreiz zu sparen! Ungerecht finde ich das nicht, sondern einfach normal...denn jeder hat dieselben Modalitäten.

Außerdem kann man es auch anders sehen: Hartz 4 wird letztlich von Steuergeldern der Menschen gezahlt, dei arbeiten und Steuern zahlen. Die anderen im Haus zahlen also indirekt Deinem Bruder die Heizkosten - und nebenbei auch die Lebenshaltung......

Nur mal so als Gedankenanstoß!

LG Laetitia
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  #3  
Alt 02.02.2008, 10:59
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Nach § 22 Abs. 1 Satz 1 SGB 2 werden die Aufwendungen für Heizung in Höhe der tasächlichen Aufwendungen ersetzt:

"§ 22 Leistungen für Unterkunft und Heizung

(1) 1Leistungen für Unterkunft und Heizung werden in Höhe der tatsächlichen Aufwendungen erbracht, soweit diese angemessen sind."

Auf den Verteilungsschlüssel kommt es nicht an. Die Annahme von betina, die Verteilung der Gesamtkosten zu 50 % nach Verbrauch und zu 50 % nach Fläche, wie sie in der Heizkostenverordnung vorgesehen ist, führe dazu, dass nur ein Teil dfer Heizkosten ersetzt werde, trifft nicht zu.
Sollte die Gemeinde tatächlich nur einen Teil der Aufwendungen für Heizung bezahlen, wäre diese rechtswidrig, der Bruder sollte dann Widerspruch einlegen.

Geändert von nataly (02.02.2008 um 11:05 Uhr)
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  #4  
Alt 02.02.2008, 11:17
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Also, das mit dem Geizhals finde ich unpassend. Es sind nicht alles HArzt IV - Empfänger. Diese müssen sparen. Und ich finde es nicht in Ordnung, dann diese Menschen als Geizhälse zu bezeichnen. AUch diese Menschen hatten mal Arbeit und haben ihre Steuern bezahlt. MAn sollte diese nicht abwerten. Ich finde es einfach ungerecht, für andere mitzubezahlen. Natürlich ist es richtig, daß auch wir für diese Menschen bezahlen, aber immerhin haben wir einen Sozialstaat. Ich habe 45 JAhre gearbeitet und viel Steuern bezahlt als ledige Frau, auch für andere und heute arbeite ich ehrenamtlich. Also Deine Antwort finde ich fast schon beleidigend.

Die Antwort, daß die Kosten eben doch übernommen werden müssen, ja, genau dam meine ich eben auch.

Trotz allem danke ich für Antworten. betina
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  #5  
Alt 02.02.2008, 11:40
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Vielleicht kann mir irgendjmd ja mal sagen oder zeigen wo in diesem Thread irgendwas von einem
"Geizhals" steht.....
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  #6  
Alt 02.02.2008, 11:46
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Hallo, tut mir leid, ich habe da etwas verwechselt, die Antwort war nicht für Dich. Habe 2 Antworten verwechselt, dafür micht ich mich entschuldigen. Du wart das mit dem Geizhals nicht.

Die Antwort auf Deine Mail war die nachfolgende:

Das mit den Verträgen ist zwar richtig, hat meines Erachtens nichts damit zu
tun, daß die ARGE nicht die anfallenden Kosten gesamt bezahlt. Der ALG II
Empfänger muß diese Kosten doch auch bezahlen. Das die übrigen nach dem
Schlüssel bezahlen müssen, ist in Ordnung. Nur finde ich nicht in Ordnung,
daß die ARGE die Kosten nicht übernimmt. Übrigens die anderen Kosten werden
über Betriebskosten abgerechnet. Hier geht es nur um den
Heizkostenverbrauch. Auch finde ich die Aussage nicht richtig, daß die
anderen für meinen Bruder mitbezahlen. Wir sind ein Sozialstaat, für was
bezahlen wir denn und an wenn noch alles. 45 Jahre habe ich als Ledige
gearbeitet und viel Steuern bezahlt. Ich habe den Sozialstaat in dem Sinne
noch nicht in Anspruch genommen, so muß man es auch sehen. Auch sind die ALG
II Empfänger Menschen, die vielleicht auch bereits einmal während Ihrer
Arbeitszeit für andere gezahlt haben, daß Sie arbeitslos oder krank geworden
sind, dafür können sie selber eigentlich nichts. Daher finde ich Deine
Antwort nicht gerechtfertigt. Möchtest Du die Menschen einfach ausgliedern?
Soweit ich das sehe, stellen diese Menschen keine hohen Ansprüche, aber auch
sie möchten leben. Sie müssen teilweise schon ohne jeglichen Komfort leben,
wenn der Kühlschrank defekt wird, der Fernseher (oder dürfen diese Menschen
nicht mehr am Leben und z.B. am Fernsehen teilnehmen?) Das war es. Grüße
betina
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  #7  
Alt 02.02.2008, 11:46
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Und noch was : es gibt druchaus Menschen die zwar Arbeit haben , aber dafür nicht mehr Geld bekommen als andere mit Harzt 4 .... die müssen auch sparen! Und auch die, die 100 Euro mehr verdienen haben druchaus Grund zum Sparen...Nur mal so!

Nur weil man arbeitet ist man nicht gleich " reich" und braucht nicht auf sowas wie Heizkosten ( die ja heute immens sind) nicht zu achten....

Wenn Du es ungerecht findest wie in der Wohnung die heizkosten abgerechnet werden ,dann darfst Du so einen Vertrag eben nicht unterschreiben! Es ist ein Vertrag und laut Gesetz ist es rechtens für einen Vermieter so abzurechnen.....
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  #8  
Alt 02.02.2008, 11:56
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Mir ist es egal wie der Vermieter abrechnet, er soll sein Geld bekommen, finde es nur nicht richtig, daß die Arge diese Kosten nicht bezahlt, den normalerweise werden die Heizkosten übernommen. So wie auch bereits ein anderes Forummitglied geschrieben hat.

Ausserdem wohnt mein Bruder seit über 35 Jahre in dem Haus / Wohnung und der Mietvertrag wurde seinerzeit von der Umlage über qm auf die jetzige Regelung ohne Vertragsänderung umgestellt. Ich finde Deine Einstellung fast verachtend. Bist Du auch ALG-II-Empfänger? Gönne doch diesen Menschen auch ein wenig . Gruß betina
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  #9  
Alt 02.02.2008, 11:57
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Es geht nicht darum irgendjmd. auszugrenzen!

ich kenne ne Menge Menschen , die arbeiten gehen und zusätzlich Hartz 4 bekommen - weil sie von ihrem Lohn eben keine Famlie ernähren können. Und ich kenne auch die , die eben gerade so viel verdienen wie ihnen an Hartz 4 zustehen würde.... Auch die müssen einen neuen Kühlschrank irgendwie selber bezahlen.... Tut mit leid - aber das ist die Realtiät ! Und hätten wir früher nicht soviele Sozialschmarotzer gehabt, dann hätten wir jetzt nicht Hartz4 mti seinen teilweise eben auch harten und ungerechten Regelungen.

Ganz ehrlich: ich habe mich früher darüber geärgert, daß Familien die ich kannte bei jedem kaputten Gerät ein neues vom Sozialmat gezahlt bekamen... Fernseher, waschmaschine , Kita-Platz alles gabs "umsonst"... Andere , die teilweise ganztags arbeiteten, aber eben nur kanpp über der Grenzen zur Sozialhilfe lagen, mussten sich sowas auch allein kaufen oder eben drauf verzichten.... Das war in meinen Augen wirklich ungerecht....

Natürlich ist es nichct richtig wenn die Arge etwas nicht bezahlt, was sie bezahlen müsste - Du darfst mich da nicht falsch verstehen!

Aber: Du kannst Dich nicht über einen Vertrag beschweren, deren Inhalt Du gekannt und mit Deiner Unterschrift als für Dich verbindlich anerkannt hast....

LG Laetitia
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  #10  
Alt 02.02.2008, 12:07
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HAllo nataly,

ja, mein Bruder hat selber nur Heizkosten von ca. 170,00 Euro.
Bezahlen muß er ca. 430,00.
Die ARGE hat eine Vorauszahlung von ca. 330,00 Euro.

Also möchte die ARGE 160,00 EURO zurück
AN den Vermieter muß er 100,00 Euro nachzahlen.

Also insgesamt Heizkosten di er selber zahlen muß gesamt 260,00 EURO. Weil eben nur seine Kosten gezahlt werden und nicht die restlichen 50 % über die Umlage.

Ich finde es einfach nicht in Ordnung. Aber Du bist ja auch der Meinung, daß die ARGE diesen betrag zahlen müßte. Grüße betina
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