wer zahlt Erstausstattung bei Umzug

  • Werde demnächst mit meiner kleinen Tochter von meinen Eltern in eine eigene Wohnung ziehen. Die Wohnung liegt in einer anderen Stadt, damit ändert sich mein zuständiges Amt.
    Welches Amt zahlt mir nun die Erstausstattung? Es wäre völlig unsinnig, wenn ich die Erstausstattung erst nach dem Umzug und nach erneuter Beantragung des ALGII in der neuen Stelle beantragen kann. Das würde ja bedeuten, daß ich erstmal 2-3 Monate ohne die nötigen Dinge mit dem Kleinkind in der Wohnung hocke.
    Kann mir jemand raten, wie und ob ich eine Möglichkeit habe, die Erstausstattung noch beim alten Amt zu beantragen, damit das Geld auch zum bzw, vor dem Umzug zur Verfügung steht?
    In der neuen Wohnung sind einige Dinge, wie z.B. Küche und zwei Schränke, die ich gebraucht vom Vormieter übernehmen kann. Kann ich darauf bestehen, daß mir das vom Amt übernommen wird oder muß ich mir gefallen lassen, das die bestimmen was in die Wohnung darf?:confused: :confused: :confused:

  • Hallo,


    ich gehe davon aus das die Arge den Umzug in eine andere Stadt genehmigt hast, oder?
    Stelle den Antrag für die Erstausstattung bei der alten Arge und das möglichst gestern, diese wird sich dann mit der neuen Arge in Verbindung setzen und die Kostenübernahme absprechen.
    Du hast kein Anrecht darauf, dass die vorhandenen Küchenmöbel des Vormieters durch die Arge bezahlt werden.
    Dies ist eine Frage der Angemessenheit, sollte ich sich um eine tolle Einbauküche handeln für die der Vormieter mehere hundert Euro haben möchte brauchst du die Übernahme erst gar nicht zu beantragen.
    Sollten die Möbel zweckmäßig und günstig sein, wird die Arge den Abstand sicher übernhemen.


    Es gibt Richtlinien was dir bei einer Erstausstattung zusteht.


    Kochmöglichkeit und Schränke für die Küche
    Betten
    eine Sitzmöglichkeit
    Kleiderschrank


    Die Arge hat somit ein Mitbestimmungsrecht was in die Wohnung kommt bezüglich der Kosten.

  • Wobei die ARGE normalerweise eine Pauschale je nach fehlenden Möbelstücken bezahlt und man dann selber gucken darf/muss, was man von dem Geld wirklich bekommt ...:rolleyes:


    Beispiel:


    Meinem Freund und mir wurden beim Umzug 267 EUR für eine Küche inkl. Herd genehmigt, weitere 245 EUR für eine Waschmaschine. Mit dem Gel für die Waschmaschine kommt man sogar bei Neukauf hin, aber das Geld für die Küche reicht selbst bei Superangeboten vorne und hinten nicht (Küche ohne Elektrogeräte 300 EUR, Herd nochmal mindestens 160-200 EUR).


    Ich glaube, für eine komplette Wohnungseinrichtung wurden mal 1100 EUR als Pauschale genannt, weiß aber nicht, für wie viele Personen das war.


    Daher geb ich dir den Tip: Schau dich schon jetzt in den Anzeigenblättern nach günstigen gebrauchten Möbeln um und hol nur das neu, was neu sein sollte (z. B. Matratzen). Ich hab auf diese Weise z. B. ein top Doppelbett und einen gut erhaltenen Kleiderschrank GESCHENKT bekommen;)


    Liebe Grüße,
    Jana

  • Hallo Jana 1987,


    kannst du mir eventuell näheres bzgl. der Pauschale sagen?


    • Ist die bei jedem gleich hoch? Oder wonach wird die berechnet?
    • Muss ich überhaupt angeben, was ich davon kaufen werde, wenn es sowieso ein Pauschalbetrag ist?


    Ich war auch bei meiner Leistungsabteilung, da ich umziehen will. Und man sagte mir, dass es eine Pauschale für die Erstausstattung gibt, anstatt mir bereits gekaufte Dinge im einzelnen zu bezahlen. Jetzt will ich den Antrag schreiben, bin mir aber nicht sicher, ob ich nun angeben sollte (oder angeben muss??), wegen welchen Einrichtungsgegenständen ich diesen Antrag stelle?


    Mein Problem: Wenn sich die Höhe der Pauschale anhand der Dinge berechnet, die ich nenne, dann würde ich zum Beipsiel auch einen neuen Schlafzimmerschrank angeben. Wenn es eine unabhängige Pauschale ist, könnte ich zum Beispiel noch mit meinem halb kaputten Schrank leben, und die Pauschale anderweitig nutzen, zum Beispiel für einen Geschirrspüler.


    Danke im Vorraus & Viele Grüße

  • Hallo,


    die Erstausstattung wird abhängig von den nicht vorhandenen Möbelstücken bezahlt, z. B. einen Pauschalbetrag für eine Küche, ein weiterer für eine Waschmaschine, ...


    Bereits vorhandene, aber kaputte Möbel werden NICHT bezahlt, da du dafür von den Regelleistungen einen Teil ansparen musst.


    D. h., dir werden damit keine Möbel ERSETZT, sondern du kannst die Erstausstattung nur für Möbel beantragen, die du bisher noch nicht besessen hast. Bei uns war es so, dass wir vorher eine Einbauküche mitgemietet hatten sowie eine Waschmaschine im Haus zur Verfügung stand. In der neuen Wohnung ist keine Küche vorhanden gewesen, ebenso wenig eine Waschmöglichkeit.


    Du musst in deinem Antrag also genau auflisten, welche Möbelstücke dir fehlen und wahrscheinlich auch belegen, warum sie dir fehlen. Wobei dieser Punkt bei dir einfach wird, da du zum ersten Mal eine eigene Wohnug beziehst;)


    P.S.: Sollten die Möbel, die du bisher benutzt, deinen Eltern gehören und sie sind nicht bereit, sie dir mitzugeben, steht dir die Pauschale für eine komplette Wohnungseinrichtung zu ...


    Liebe Grüße,
    Jana

  • Hallo,


    d.h. dann wahrscheinlich, dass erstmal jemand zu mir kommen würde, um zu überprüfen welche Möbelstücke (o.ä.) mir noch fehlen, oder?


    Da stellt sich mir die nächste Frage: WOHIN ???
    ...denn im Moment wohne ich noch bei meinen Eltern in meinem "Kinderzimmer".
    ...und nach dem Umzug wohne ich mit meiner Freundin zusammen, die jetzt bereits in der Wohnung lebt.


    Also falls da jemand was prüfen will, kommt der dann eher►
    ► in mein Elternhaus? ...dann wäre alles recht einfach, da meine Eltern sagen könnten, dass ich nix mitnehmen darf (falls den Satz in deinem "P.S." richtig lese). Bei der Waschmaschine wäre der Fall eindeutig, da ich die natürlich nicht mitnehme. Bei einem Schrank schon schwieriger!?
    ► oder zu meiner Freundin in die Wohnung? ...das wäre viel komplizierter, da sie natürlich ein paar Dinge besitzt (z.B. Schlafzimmerschrank), bei denen man sagen könnte, dass ich diese mit nutzen soll.


    Vielen Dank für die Hilfe

  • Wenn du mit deiner Freundin eine Bedarfsgemeinschaft bildest, könnte es wegen den Schränken tatsächlich Probleme geben, wenn du einen pingeligen SB hast. Wenn ihr aber als WG zusammen zieht, benötigst du natürlich eigene Möbel. Außerdem hast du doch bestimmt ein eigenes Zimmer in der neuen Wohnung, oder? Für dieses Zimmer benötigst du schließlich Möbel, da ich nicht denke, dass deine Freundin ein möbliertes Zimmer für dich bereit hält ...;)


    Deine Eltern sollten dir am besten schriftlich geben, dass du keine Möbel aus deren Wohnung mitnehmen darfst, da sie alle deinen Eltern gehören. Das legst du dann bei Beantragung der SB vor. Normalerweise müsste das reichen.


    Liebe Grüße,
    Jana

  • Ich werde mit meiner Freundin in einer Bedarfsgemeinschaft zusammenziehen, nicht in einer WG. Ein eigenes Zimmer habe dort auch nicht, da gemeinsames Schlafzimmer! Wir wollen auch nicht versuchen, jemandem eine WG vorzugaukeln, um Geld zu kassieren!


    Aber das müssen wir auch gar nicht! Wie ich auf dem Amt erfahren habe, kann ich einen Antrag auf "Zusammenzug auf Probe" (so heißt das offiziell) stellen. Das funktioniert ein Jahr lang, in welchem wir wie eine WG behandelt werden, und meine Zuschüsse nicht das Einkommen meiner Freundin belasten!


    Dann werd ich wohl meiner Bearbeiterin klar machen müssen, dass ein eigener Schrank auch nötig ist, z.B. weil ihre Schränke schon voll sind (was ja auch stimmt). Und bei ein paar anderen Dingen funktioniert es vielleicht auch, die wir uns zwecks Zusammenzug neu bzw. erstmals anschaffen wollen.


    Da ich nach dem Schreiben meiner Eltern nix eigenes besitze...
    (was ja für lebenswichtige Dinge auch stimmt - mir bleibt nur sowas wie Computer, was eh kein Amt sponsort)
    ...müsste ich mal noch wissen, welche Dinge denn eigentlich vom Amt bezuschusst werden?
    Gibts dafür offizielle Listen???

  • okay, hatte nochmal auf dem amt nachgehakt:


    ich muss hier im vorhinein keine konkreten angaben machen! einfach antrag auf erstausstattung, mit wohnungsangabe, dann wird das bearbeitet, später wahrscheinlich genauer nachgefragt, worum genau es geht. auf jeden fall gibts für alles, was man brauchen/kaufen könnte, nur pauschal-zahlungen.


    und wie gesagt "zusammen ziehen auf probe"! inwiefern dann die bereits vorhandenen möbel zählen oder stören, müssen wir mal sehen. aber wie gesagt will ich ja auch kein geld abzocken, sondern nur zuschüsse für dringend benötigte dinge.


    ich melde mich wieder ...

  • Hallo,
    Amt ist Amt, egal wo die hinziehst.
    Wenn dir das alte Arbeitsamt den Unzug genehmigt hat werden sie dir wohl auch eine Erstausstattung bewilligen.
    Das ist vollkommen Ortsabhängig. Nur der Sachbearbeiter ändert sich in dem Fall, aber das kann dir doch egal sein.
    Stell sofort einen Antrag auf Erstausstattung und reich ihn beim Arbeitsamt ein.
    Schnellere Bearbeitung, dann musst du nicht 2-3 Monate in der neuen Wohnung warten.
    Liebe Grüsse
    von der weissen Riesin

  • Ich kann mir nicht vorstellen, daß es wochen- oder monatelang dauert, bis eine Erstausstattung bewilligt oder abgeleht wird. Viele Dinge braucht man doch sofort. Da würd ich den Berabeitern aber auf den Füßen stehen. Es gibt zwar manchmal sinnvolle Sachen über Annoncen der Tages- oder Wochenzeitungen geschenkt oder preisgünstig, aber alles dann doch nicht. Meineswissens kann man mit Hartz4 einen Kultur- und Sozialpass erhalten, mit dem man Vieles günstiger erhält und auch im Sozialkaufhaus sich ausstatten kann. Ich denke, die Tafeln sind dann auch sehr hilfreich.
    Schreib mal, wie es dir ergangen ist!