WG Gründung 2 mal ALG II

  • allo


    Ich wohne in Berlin und hätte mal folgende Fragen:
    ich habe in 2 Fragen gegleidert, damit es nicht zu lang wird.


    Ich höre ständig gegensätzliche Meinungen, und zwar geht es um die Angemessenheit der KdU im Falle von Untermiete, bzw WG Gründung


    1:
    Gesetzt den Fall ich ziehe in eine Wohnung ( z.B 90qm , 900 € warm) einer Vermieterin mit 2 Kindern, und diese vermietet mir ein Zimmerchen ( z.B 15 qm) mit Küche-, Bad- und Terassenmitbenutzung.( Also WG,bzw Haushaltsgemeinschaft)
    Sie möchte gerne 350 € haben vom Untermieter ( incl. NK , warm)
    Würde das Jobcenter das für mich übernehmen?


    Eine Serviceberaterin sagte mir jetzt am Telefon , die Gesamtmiete der Whg wird durch 4 geteilt und ich bekomme nur ca ein Viertel , also ca 225 € warm.Es müsste der Hauptmietvertrag vorgelegt werden.


    Ein anderer sagt mir wieder,ich würde 350€ KdU bekommen, denn warum soll mich jemand auch zwingen, eine eigene Whg anzumieten ? Nur die NK und Heizkosten werden prozentual umgerechnet auf die qm und müssen angemessen sein. Es braucht also nur die Betriebskostenabrechnung.,


    Außerdem geht dem Jobcenter imho die Gesamtmiete der Whg eigentlich nichts an, bzw wieviel Kaltmiete der Hauptmieter haben will. Die Umrechnung der NK und Heizkosten erscheinen mir dagegen logisch.
    Ich habe ja mein Zi plus Bad -, plus Küche -Mitbenutzung
    Das wäre also im Prinzip das gleiche, als wenn ich eine eigene Whg hätte.


    2. Frage: Wie sieht es aus, wenn die Hauptmieterin mit 2 Kindern selbst ALG II bezieht?
    Theoretisch könnte sie doch eine Whg anmieten mit max ca 542 € ( KdU für 3 Personen ) plus einen Untermieter ( 350- max 378 € ) macht Gesamtmiete ca 900 € .Also eine Whg mit 900 € MIete wäre doch angemessen??
    Nun habe ich gehört, es ginge nur ca 615€ ( 4 Personen).
    Doch wir sind doch keine Bedarfsgemeinschaft sondern eine WG. D.h wir müssten dann beweisen, dass wir keine BG sind.ich habe gehört, man müsste da so einen Bogen ausfüllen, wo man das bestätigt
    ( z.b dass man nicht der Vater der Kinder ist, nicht zusammengelebt hat, getrennte Haushaltsührung o.ä. )


    Ich persönlich wohne seit 6 Jahren bei einer alleinerziehenden Mutter mit 2 Kindern, und das JC hatte mir 300 warm bis jetzt gezahlt ( Gesamtmiete 960 ) Obwohl der Fall hier anders lag. Wir haben die WG nicht zusammen gegründet, sondern der Partner von ihr war ausgezogen und sie wurde vom JC aufgefordert, einen Untermieter zu suchen, um die Miete zu mindern.
    Doch sie haben niemals eine BG unterstellt.Ich habe lediglich im Untermietvertrag Haushalstgemeinschaft angekreuzt und fertig war.Habe auch meinen eigenen Kühlschrank im Zi etc
    Das war allerdings 2005. Hat sich da gesetzlich was verändert, bzw hat da jemand Erfahrung zu meinen Fragen




    Lieben Dank für die Antwort 1 oder 2.