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WG mit Student

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  #1  
Alt 18.03.2010, 19:58
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Unglücklich WG mit Student

Hallo erstmal, ich bin neu hier und habe mal eine frage undzwar,

Möchte ich mit meinem freund zusammen ziehen. Das heisst ich ziehe zu ihm ( in die Stadt, und in ein anderes Bundesland) von Schleswig-Holstein nach Niedersachsen. Nun meine frage wie läuft das ab? ich habe zwar hier schon eine eigene wohnung und habe in meiner jetzigen wohnung auch mit meinem x-freund zusammen gewohnt, nur war es da einfacher weil wir beide arbeitslos waren. Was genau müssen wir beachten und vorallem wie und was muss ich anstellen damit ich aus bzw. umziehen kann? Achso er ist 25 und ich werde 23...


Liebe Grüße

Julia =)
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  #2  
Alt 20.03.2010, 17:29
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Beiträge: 2.281
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Unter 25 hast du an sich keinen Anspruch auf ALG 2 - sprich HIV-Leistungen; doch du schreibst ja, dass du schon alleine wohntest!? hast du eine abgeschlossene Ausbildung oder so und/oder warst sonstwie unabhängig von den Eltern?

Wenn du H IV-mäßig erfaßt bist, also Leistungen beziehst, solltest du vor Umzug beide Ämter aufsuchen, also sowohl das, das derzeit (noch) für dich zuständig ist und auch das möglicherweise Künftige. Du brauchst sozusagen das o.k. beider Behörden und solltest "ohne" nichts voreilig in die Wege leiten. Wenn dein Freund Bafög erhält, ist vielleicht auch ausschlaggebend für eine Berechnung, "was" für ein Bafög das ist. Studentenbafög beispielsweise ist ja zur Hälfte Darlehen, das später zurückzuzahlen ist, so dass es auch nicht komplett angerechnet werden kann bzw. werden sollte.
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  #3  
Alt 20.03.2010, 17:40
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Beiträge: 3
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Ja, ich wohne zur zeit auch alleine ohne meinen jetzigen freund... eine ausbildung habe ich hier nicht, weswegen ich die gelegenheit nutzen möchte nach meinem umzug etwas zu finden da ich hier in einer mehr als kleinen stadt wohne und hier nichts bekomme..


Okay, denn werde ich mich die tage nun einmal mit beiden Ämtern in Verbindung setzen. Mein freund bekommt leider kein Bafög. Aber er arbeitet neben her.. Ich hoffe das kann euch weiter helfen?
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  #4  
Alt 20.03.2010, 17:43
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Registriert seit: 25.01.2009
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Beiträge: 2.281
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Hm, ja, was ich wirklich nicht verstehe, also so gar nicht, ist die Tatsache, dass du "erst" (sozusagen) 23 Jahre alt ist und man aber definitiv (in der Regel) erst ab dem 25. Lebensjahr unterstützung erhält, also H IV-mäßig gesehen. Wie kommt das?
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  #5  
Alt 20.03.2010, 18:14
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Registriert seit: 18.03.2010
Beiträge: 3
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Ich habe bis zu meinem 19 lebensjahr bei meinen Eltern gewohnt.. Nur leider ging das nicht mehr aus versch. gründen die ich hier offen nicht nennen möchte. Wir mussten ein Ärztliches gutachten vorlegen was die gründe bestätigte und dann hatte ich das OK. !
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