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#1
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Hallo zusammen,
ich (habe gott sei dank noch einen Job) wohne in einem ca. 100 qm großen haus in dem ich eine Wg aufmachen möchte. Gestern war ein sehr netter Junger Mensch da den ich gerne einziehen lassen möchte. Er bezieht leider Alg II. Das stellt für mich gar kein Problem dar. Er wollte nur, dass ich ihm einen Antrag ausfülle und meinte er dürfte nicht entscheiden wo er einziehen will, dass würde sein Bearbeiter auf dem Amt machen. Er würde ein 16 qm großes zimmer für sich haben, Küche, Waschküche, Bad, Wohnzimmer,... sind mitbenutzung. Wie gebe ich denn am besten die Kosten an, dass er das zimmer bekommen kann? Achten die Bearbeiter auf den kaltmietepreis pro qm? werden dort küche, Wohnzimmer,... mit angerechnet?? Ansonsten müßte ich ihm für die 16 qm die vollen 180 € kalt aufschreiben. Auf 16 qm gerechnet ist das verdammt teuer - auf 100 qm wesentlich billiger. Hoffe auf schnelle Hilfe. Vielen Dank.
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#2
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Super Frage, hahaha, na klar darf er wohnen wo er will, bei 16 m² mit Sicherheit. Anteilig eine halbe oder viertel Clobrille, dann eine Sitzecke in der Küche, die stille Ecke im WoZi usw..Nebenkosten extra
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http://juris.bundessozialgericht.de/...cht=bsg&Art=en |
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#3
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Hallo,
es ist üblich, dass kleine Flächen recht teuer (pro qm) sind - und WG-Zimmer sowieso. Du könntest jedoch die Nebenflächen gesondert ausweisen, z.B.: gemeinsam genutzte Nebenflächen gesamt 40m², anteilig 25% = 10m² z.B. 16m² Zimmer: 110,40 € Nebenflächen: 69,00 € Grüße, Joachim |
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